Brandgefahr: Feuerwerk rund um Bayerns Schlösser verboten
So besteht beispielsweise am Nymphenburger Schloss in München, vor der Kaiserburg in Nürnberg, auf der Burg in Burghausen, auf dem Residenzplatz in Würzburg und auf dem Platz vor dem Dachauer Schloss erhöhte Brandgefahr.
In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Mit diesem Verbot sollen auch die zu erwartenden vielen Besucher vor möglichen Verletzungen geschützt werden, da bei größeren Menschenansammlungen die Feiernden beim Abbrennen von Feuerwerkskörper meist nicht die erforderlichen Sicherheitsabstände einhalten. Wie in den Jahren zuvor bleibt aus diesen Gründen auch die Marienfeste in Würzburg in der Silvesternacht geschlossen. Um die Kaiserburg Nürnberg gilt eine Sicherheitszone: Feuerwerkskörper und Glasflaschen sind dort verboten.
Die Schlösserverwaltung appelliert an die Vernunft aller Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, und fordert sie auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Helfen Sie mit, dies zu vermeiden.
Wir wünschen Ihnen ein schönes neues Jahr und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
Quelle: Pressemeldung Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
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