Energiekonzept muss auch Verbraucher stärken

08.09.2010 | Heidelberg
Das Energiekonzept der Bundesregierung berücksichtigt die Verbraucherseite nicht ausreichend. Die Verbraucher müssen besser über ihre Marktmacht im Energiebereich informiert werden. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox fordert daher, dass die geplante Informationskampagne zur Energieeffizienz um die Themen Wettbewerb, Anbieterwechsel und Ökostromprodukte erweitert wird.

Am vergangenen Montag hat die Bundesregierung ihr Energiekonzept für Deutschland vorgestellt. Vor allem die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken steht dabei im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.

"Da die Laufzeitverlängerung den Wettbewerb bei der Erzeugung nicht erleichtert, sollte die Nachfrageseite im Wettbewerb weiter gestärkt werden. Den Verbrauchern muss es leichter gemacht werden, Energie und Geld zu sparen", fordert Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.

Verbraucher über ihre Rolle im Wettbewerb informieren

Die Bundesregierung erklärt in ihrem Energiekonzept das ausdrückliche Ziel, die Liberalisierung auf den Energiemärkten fortzusetzen und den Wettbewerb weiter zu stärken. Doch vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass auch ihnen eine wichtige Rolle in diesem Wettbewerb zukommt: Überhöhte Energiepreise sollten nicht hingenommen, sondern mit einem Anbieterwechsel beantwortet werden. So können die Energieversorger davon abgehalten werden, immer weiter an der Preisspirale zu drehen.

Bisher nutzt nur ein kleiner Teil der Verbraucher diese Marktmacht. Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 haben nach Angaben des Branchenverbands BDEW erst 21 Prozent der Haushalte bereits einmal den Stromanbieter gewechselt.

Wie wichtig es ist, die Verbraucher umfassend über ihre Möglichkeiten zu informieren, zeigt eine Umfrage von infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft) zum Thema Energieanbieterwechsel. Dort gab ein Drittel der Befragten an, aus Angst vor einer Versorgungsunterbrechung nicht den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln. Diese Sorge ist vollkommen unbegründet, denn im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die sogenannte Grundversorgungspflicht (§36 EnWG) festgelegt. Für jedes Netzgebiet wird ein Grundversorger bestimmt, der jeden Haushaltskunden mit Strom und Gas versorgen muss. Der Informationsbedarf ist groß.

Klare Kennzeichnung von Ökostrom

Verivox begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Richtlinien für die Vermarktung von Ökostrom zu verschärfen. Wer sich für einen Ökotarif entscheidet, muss sicher sein können, dass dadurch auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert wird.

"Die verschiedenen Ökostromzertifikate verwirren viele Verbraucher, die bereit sind, etwas für die Umwelt zu tun. Es freut uns, dass die Bundesregierung dieses Problem erkannt hat und Abhilfe schaffen will", so Peter Reese.

"Neben dem angekündigten Einsatz der Bundesregierung auf EU-Ebene sollte die geplante Informationskampagne zur Energieeffizienz auch die Qualität der bereits existierenden Ökostromzertifikate thematisieren."

Quelle: Pressemeldung Verivox GmbH

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