Intensive Kontrolle des Verkaufs und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Der Vertrieb und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden von den Bundesländern intensiv überwacht. Das belegt der Jahresbericht 2008 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm, der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) herausgegeben wurde.
Die Länderbehörden kontrollierten im Jahr 2008 in mehr als 3.000 Handelsbetrieben, ob das Verkaufspersonal sachkundig ist, die angebotenen Mittel eine Zulassung haben sowie richtig gekennzeichnet sind und inwieweit Selbstbedienungsverbot und Beratungspflicht eingehalten werden. Die Kontrollen erstrecken sich auch auf den Internethandel. Darüber hinaus sind mehr als 5.500 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft kontrolliert worden. Hier geht es unter anderem um die Sachkunde der Anwender und die Beachtung von Auflagen und Bestimmungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Bei den Kontrollen im Handel stellte sich heraus, dass rund 12 Prozent der Betriebe den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln nicht vorschriftsmäßig angezeigt hatten. In jeder vierten Verkaufsstelle fanden die Kontrolleure ein oder mehrere Pflanzenschutzmittel vor, die nicht oder nicht mehr verkehrsfähig waren. In 8,4 Prozent der Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot missachtet, in 6,0 Prozent bemängelten die Inspektoren fehlende Sachkunde beim Verkaufspersonal.
Die Kontrollen im Jahr 2008 in landwirtschaftlichen Betrieben zeigen, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft in der Regel korrekt erfolgt: Bei der Kontrolle verfügten 1,4 Prozent der beruflichen Anwender nicht über die notwendige Sachkunde. Bei 1,8 Prozent der Geräte fehlte ein Nachweis über die turnusmäßige Überprüfung. Anwendungs- oder Bienenschutzbestimmungen wurden auf 2,7 Prozent der Flächen nicht eingehalten. Die Beanstandungsraten sind nicht repräsentativ, da ein Teil der Kontrollen anlassbezogen erfolgte.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen galt den verwendeten Pflanzenschutzmitteln im Gemüseanbau. Hier stellte sich heraus, dass auf 3,2 Prozent der überprüften Flächen Mittel zum Einsatz kamen, die in der betreffenden Kultur nicht zulässig waren.
Verstärkt wurde im Jahr 2008 auch die Unkrautbekämpfung auf befestigten Freilandflächen kontrolliert (Bürgersteige, Garagenauffahrten, Parkplätze, Hof- und Gewerbeflächen). Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen verboten. Im Einzelfall können die Behörden der Bundesländer Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, allerdings nur, wenn eine Maßnahme unbedingt notwendig ist und es keine praktikablen Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln gibt. Bei etwa einem Drittel von 1.400 kontrollierten Flächen stellte sich heraus, dass Pflanzenschutzmittel ohne eine solche Genehmigung eingesetzt worden waren. Ein großer Teil dieser Kontrollen erfolgte auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten, deshalb ist die Beanstandungsquote nicht repräsentativ.
Da vielen Anwendern die Rechtslage nicht bekannt ist, sollte der Handel bei der Abgabe der entsprechenden Mittel die Käufer informieren. Testkäufe durch die Kontrolleure zeigten jedoch, dass in etwa 30 Prozent der Fälle die Beratung des Kunden nicht den Vorschriften entsprach. Die unzulässige und unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen kann leicht dazu führen, dass Pflanzenschutzmittel in Gewässer und Kanalisation gelangen. Deshalb haben die Pflanzenschutzdienste parallel zu den vermehrten Kontrollen auch die Aufklärungsarbeit für Handel und Anwender verstärkt.
Quelle: Pressemeldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
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