Karma Samdrup: Faires Verfahren statt Folterprozess

24.06.2010 | Berlin
Zum aktuellen Gerichtsverfahren gegen einen tibetischen Umweltaktivisten erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Die chinesischen Behörden müssen dem Vorwurf der Folter während der Inhaftierung von Karma Sandrup nachgehen und für eine lückenlose Aufklärung sorgen. China sollte endlich erkennen, dass durch überhartes und rechtsstaatswidriges Vorgehen keine Fortschritte erzielt werden können. Bürgerschaftliches Engagement darf nicht sogleich ins Politische zugespitzt werden. Denn um die Konflikte und inneren Widersprüche dauerhaft bewältigen zu können, benötigt China eine aktive Zivilgesellschaft und die Bereitschaft zum offenen Diskurs.

Karma Sandrup und seine Organisation haben sich dem Erhalt der Umwelt in Zeiten der wirtschaftlichen Expansion der Han-Chinesen in Tibet verschrieben. Politische Interessen verfolgen sie nicht. Noch vor kurzen hatten selbst staatliche chinesische Medien sie für ihren vorbildlichen Einsatz gelobt. Die Umweltorganisation Sandrups hatte sich mit der Aufforderung an die Behörden gewandt, gegen die zunehmende Wilderei in Tibet vorzugehen. Nun wird den Mitgliedern der Organisation jedoch vorgeworfen, politische Straftaten begangen zu haben.

Karma Sandrup steht derzeit vor Gericht und berichtete am ersten Verhandlungstag, in Haft gefoltert worden zu sein. Ein weiteres Mitglied seiner Umweltorganisation wartet auf seinen Prozess, sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Ein drittes Mitglied wurde bereits zu 21 Monaten "Umerziehung durch Arbeit" verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, sein Einsatz für die Umwelt habe Staatsgeheimnisse in Gefahr gebracht.

Die "International Campaign for Tibet" sieht in dem Vorfall eine neuerliche Kampagne gegen tibetische Intellektuelle. Human Rights Watch hat die Chinesischen Behörden bereits aufgefordert, die Anklagepunkte fallen zu lassen. Die New York Times befürchte jedocht, in den Hinterzimmern sei ein hartes Urteil bereits vor Prozessbeginn gefällt worden

Quelle: Pressemeldung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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