Umweltschutz mit Tücken - Unternehmer haften jetzt für Umweltschäden

05.12.2007 | Wiesbaden
Massenweise Krebse und Fische verendeten Ende Oktober im hessischen Aartalsee. Die Ursache: Ein giftiges Desinfektionsmittel, das eine benachbarte Geflügelfarm zum Reinigen benutzt hatte, war über einen kleinen Bach in den See gelangt. Experten befürchten nun, dass nicht nur die gesamte Fauna des Bachs vernichtet, sondern auch ein Großteil der Krebs- und Fischpopulation im Aartalsee geschädigt sein könnte.

Zunächst verhängten die Behörden ein Angelverbot. Das Ausmaß der Schäden steht bis heute nicht fest. Nur eines ist klar: Bezahlen wird der Betreiber der Geflügelfarm, egal, ob ihn daran ein Verschulden trifft.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Umweltschadensgesetzes am 14. November 2007 werden Unternehmer zur Kasse gebeten, wenn sie die geschützte Tier- und Pflanzenwelt, Gewässer, Grundwasser oder Boden schädigen. Tückisch: Das Gesetz gilt rückwirkend für alle Schäden zum 30. April des Jahres. Jeden Landwirt oder Winzer, der mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Reinigungsmitteln oder anderen umweltgefährdenden Stoffen zu tun hat, kann ein solcher Schaden treffen. Dann, so sagt das Gesetz, ist er verpflichtet, den ursprünglichen Zustand der geschädigten Natur wiederherzustellen. In einem Fall wie dem Aartalsee, erklärt Alois Lattwein, Haftpflicht-Chef bei der R+V, kann das langwierig und teuer werden: "Bei einem stehenden Gewässer ist es schwer, das Wasser so zu reinigen, dass sich wieder Fische und Krebse ansiedeln können." Das Fischereiverbot ist nur der erste Schritt, dann kommen die Sachverständigen zu Wort. Sie erfassen den Aufwand der Sanierung und leiten entsprechende Maßnahmen ein - etwa, um den Uferbereich, die Sedimente oder das Gewässer selbst zu sanieren. Bis die Renaturierung abgeschlossen ist, kann es Jahre dauern, die ganze Zeit durch die Gutachter begleitet.

"Das Gesetz sieht vor, dass der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss", erklärt Lattwein. Das ist in der Realität nicht so einfach, meint der R+V-Experte: "Wenn etwa eine Population von geschützten Feldhamstern nach einem Brand durch kontaminiertes Löschwasser eingeht, ist es nicht damit getan, ein paar Hamster umzusiedeln." Das Umweltschadengesetz wird da sehr deutlich und schreibt ergänzende und ausgleichende Maßnahmen vor: So müssen mehr Jungtiere eingesetzt oder ein größeres Areal gefunden werden, so dass sich der Bestand wieder erholen kann. Ist eine Wiederansiedlung an demselben Ort nicht möglich, muss eine andere Fläche gefunden werden, die für die Tiere vergleichbare Lebensbedingungen bietet. Wie teuer so etwas werden kann, zeigt ein Fall in Mainz: Dort verschlang die Umsiedlung von 17 Feldhamstern für den Bau eines Gewerbeparks satte zwei Millionen Euro.

"Diese Kosten wären für die meisten Unternehmer das Ende ihrer Existenz", warnt Lattwein und rät dringend zum Abschluss einer Umweltschaden-Versicherung: "Inzwischen sind einige Anbieter auf dem Markt, R+V bietet schon seit dem Sommer eine so genannte NaturschutzPolice an." Sie deckt die Sanierungskosten, aber auch Gutachter- und Sachverständigenkosten ab. Wichtig: Auch solche Fälle sind eingeschlossen, bei denen das Unternehmen selbst gar kein Verschulden am Umweltschaden trifft. Denn für Firmen, die besonders umweltgefährdende Tätigkeiten ausüben oder auch nur gefährliche Stoffe verwenden oder lagern, gibt es jetzt eine verschuldensunabhängige Haftung.

Die R+V-NaturschutzPolice lässt sich ganz nach Bedarf aus verschiedenen Bausteinen zusammensetzen: Die Grunddeckung bietet für Umweltschäden auf fremden Grundstücken Versicherungsschutz. "Viele Betriebe haben Lager- oder Produktionsstätten nur angemietet. Auch das ist damit abgedeckt", erläutert Lattwein sein Produkt. Dazu kommen als Zusatzbausteine Schäden am Grundwasser und eine Teilsanierung auf eigenen Grundstücken und auch die vollständige Sanierung des eigenen Geländes mit ein. "Dieser Fall ist nicht so unwahrscheinlich - schon ein geplatzter Hydraulikschlauch am Firmen-LKW kann das Grundwasser empfindlich schädigen", erklärt der Haftpflicht-Chef. "Viele Betriebe haben bereits die Notwendigkeit der Zusatzversicherung gegen Umweltschäden erkannt."

Quelle: Pressemeldung R+V Versicherung AG

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