Verbot von Elfenbeinhandel wird nicht gelockert

22.03.2010 | Berlin
Tansania und Sambia sind auf der UN-Artenschutzkonferenz in Katar mit ihren Anträgen gescheitert, eine Lockerung des Verbots beim Elfenbeinhandel herbeizuführen. "Besonders die Ablehnung des Antrags von Tansania ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz afrikanischer Elefanten.

Die Vertragsstaaten haben sich mit ihrem Votum zu einem Schutz der Elefantenbestände bekannt", freut sich WWF-Experte Volker Homes, der für die Umweltschutzorganisation an der Konferenz teilnimmt.

Tansania hatte einen Antrag eingereicht, der die Erlaubnis für den Handel mit Jagdtrophäen für nichtkommerzielle Zwecke beinhaltet. Außerdem wollte das afrikanische Land seine staatlichen Lagerbestände an Rohelfenbein (rund 90.000 Kilogramm) in Form eines einmaligen Gesamtverkaufes veräußern und das Handelsverbot für Häute, Lederwaren und lebenden Tiere lockern. Als Erfolg wertet der WWF außerdem, dass der Aktionsplan zur Bekämpfung von Elefanten-Wilderei und illegalem Handel verstärkt wird.

"Auch wenn einige Verbreitungsstaaten in Afrika Erfolge im Schutz und Management mit ihren Elefantenpopulationen erzielen konnten, hält der WWF die Festlegung eines einmaligen Exportverkaufs für den kommerziellen Handel mit Rohelfenbein momentan für nicht indiziert", erklärt Volker Homes. Der WWF begründet dies damit, dass sich die staatlichen Schutzmaßnahmen für die Elefantenpopulation gerade in Tansania in den vergangenen Jahren konstant verschlechtert hätten. Für fast die Hälfte des registrierten, staatlichen Lagerbestandes gäbe es keinen gesicherten Herkunftsnachweis. Nach CITES-Bestimmungen ist es verboten Rohelfenbein aus Beschlagnahmungen im Rahmen eines einmaligen, staatlichen Gesamtverkaufs zu veräußern. Stoßzähne von Tieren, die eines natürlich Todes gestorben sind, dürften hingegen verkauft werden. Die Staatsbestände Tansanias seien jedoch in dieser Hinsicht als "kritisch" zu bewerten.

Quelle: Pressemeldung WWF Deutschland

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