Verschärfte Haftung beim Transport gefährlicher Güter

20.06.2007 | Wiesbaden
Neues Umweltschadensgesetz birgt kaum zu kalkulierende Risiken

Rund 160 Millionen Tonnen Gefahrgüter sind jährlich auf Deutschlands Straßen unterwegs. Ein Risiko für die Umwelt - und nach der Verschärfung der Umweltschutzbestimmungen auch für den Unternehmer. Das neue Umweltschadensgesetz, das im Herbst in Kraft treten wird, betrifft auch die gewerbsmäßige Beförderung von gefährlichen oder umweltschädlichen Gütern. Rückwirkend zum 30. April haftet der Fahrzeuginhaber nach einem Unfall unbegrenzt für die Sanierung von Böden und Gewässern sowie für die Renaturierung des Lebensraums von seltenen, geschützten Tieren und Pflanzen. Und das auch ohne jegliches Verschulden. Auch die sofortige Gefahrenabwehr wird Pflicht. Ist der Schaden eingetreten, muss der Unternehmer umgehend die Behörden informieren und sofort alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die eine Ausweitung des Schadens verhindern.

Besonders für kleine und mittelständische Transporteure birgt das neue Umweltschadensgesetz ein kaum zu kalkulierendes Risiko. Die R+V Versicherung hat deshalb schnell auf die veränderten Haftungsregelungen reagiert und für ihre Kunden alle notwendigen Versicherungs- und Serviceleistungen sichergestellt. Ab sofort bietet die Wiesbadener Versicherungsgesellschaft ihren gewerblichen Kunden die Deckung für Umweltschäden in die Kraftfahrzeug-Haftpflicht an. Und dies auch rückwirkend: Für Schäden, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren und nach dem 30. April eingetreten sind. Und auch von den notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden R+V-Kunden entlastet. Das Schadenmanagement übernimmt die Dienstleistungstochter KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH.

Über die Umwelt-Notfallnummer 040 - 23 606 295 erreichen Kunden von KRAVAG und R+V die Umweltexperten der KRAVAG Umweltschutz und Sicherheitstechnik GmbH (KUSS) rund um die Uhr.

Quelle: Pressemeldung R+V Versicherung AG

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