Schadstoffe im Boden: organische Schadstoffbelastung und nun?

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Schadstoffe im Boden – Was tun, wenn sie auf dem eigenen Grundstück zu finden sind? In jeder Stadt und auf jedem Grundstück können Altlasten vorkommen. Dabei handelt es sich um Folgen des Umgangs mit Gefahrenstoffen und grundsätzlich um ein Resultat aus der Industrialisierung. Die entsprechenden Flächen sind heute kaum noch erkennbar, meist wurden sie bebaut.

Wie hoch ist die organische Schadstoffbelastung wirklich?

Die Zeiten der Industrialisierung liegen oftmals schon lange zurück. Natürlich kann es immer noch sein, dass sich im Boden organische Schadstoffe und andere Problemstoffe befinden, die zur Gefahr werden können. Es ist daher wichtig, Informationen über die Beschaffenheit des Bodens auf dem eigenen Grundstück zu sammeln, was mit professioneller Hilfe möglich ist (zum Beispiel durch die ahu AG Wasser Boden Geomatik in Aachen).

Woher weiß ich, was hier früher war?

Oftmals zeigen sich noch Spuren der früheren Nutzung eines Grundstücks. So weisen alte Beschilderungen auf unbebautem Grund darauf hin, welche wirtschaftliche Nutzung das betreffende Grundstück einst erfahren hat. Alte Karten und Luftbilder bieten ebenfalls die Möglichkeit, eine Veränderung der Nutzung zu entdecken. So treten teilweise sogar bewohnte Altlasten hervor, denn nicht selten wurden belastete Grundstücke einfach überbaut.

Wichtig: Die zuständige Behörde muss Auskunft darüber geben, welche Altlasten bekannt sind. In der Regel muss das Umweltamt befragt werden. Ist das nicht der Fall, weil die Stadtverwaltung der zuständigen Gemeinde auf jeden Fall, wer hier auskunftsfähig ist. Ingenieure und Gutachter bieten Beratungen zum Thema belastete Böden an und können auch eine Untersuchung des Grundstücksbodens in die Wege leiten.

Typische Altlasten: anorganische und organische Schadstoffe im Boden

Es gibt verschiedene Stoffe, die typisch für ein belastetes Grundstück sind. So zum Beispiel Arsen. Arsen ist akut giftig und gilt als stark krebserregend. Es kann im Boden nicht ausgasen und ist nur schwer wasserlöslich. Auch BTX (Benzol, Toluol und Xylole) kommen häufig vor. Diese Kohlenwasserstoffe gasen aus und werden als Lösungsmittel verwendet. Sie sind ebenfalls krebserregend.

Chlorierte Kohlenwasserstoffe werden als nicht brennbare Lösungsmittel verwendet und sind zwar weniger giftig, jedoch immer noch krebserregend. Diese Stoffe werden über das Grundwasser kilometerweit verschleppt. Weitere Schadstoffe, die häufig im Boden zu finden sind, sind Methan, Mineralöl-Kohlenwasserstoffe, PAK (aus der Gruppe Kohlenwasserstoffe) und Schwermetalle.

Aus Zeitungsberichten weiß man auch, dass die US-Army so manchen Ölwechsel ihrer Panzer und Lkws mitten im Wald durchgeführt und das Altöl mal eben schnell auf den Waldboden gekippt hat.

Ich habe ein belastetes Grundstück gekauft, was tun?

Wenn herausgefunden wird, dass der Boden des Grundstücks belastet ist, muss die Frage der Haftung geklärt werden. Wird nachgewiesen, dass der Verkäufer von der Belastung gewusst hat, kann er für die Sanierung herangezogen werden, das heißt, er muss die entsprechenden Kosten tragen. Außerdem kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, wenn das arglistige Verschweigen nachweisbar ist.

Verantwortlich kann auch die Kommune sein, sofern eine Verletzung der Amtspflicht vorliegt. Dieser Fall ist allerdings sehr selten. Möglich ist das in dem Fall, wenn zum Beispiel ein Bebauungsplan erstellt wurde, hier jedoch nicht die Frage der Altlasten beachtet worden ist.

Muss ich auch selbst bezahlen?

Wenn Altlasten auf dem Grundstück nachgewiesen werden, muss der neue Besitzer unter Umständen selbst für die Beseitigung der schädlichen Stoffe aufkommen. Damit ist in jedem Fall zu rechnen, wenn von den Altlasten eine Gefahr für die Umwelt ausgeht.
Verantwortlich ist eigentlich immer der Verursacher, der juristisch als Handlungsstörer bezeichnet wird. Er hat durch sein Verhalten den Schaden verursacht.

Der zweite Verantwortliche ist jedoch der Besitzer oder der Pächter. Der heißt auch Zustandsstörer und muss für den ordnungsgemäßen Zustand seines Grundstückes sorgen. Der Eigentümer kann also zur Haftung herangezogen werden, auch wenn er den Schaden gar nicht selbst verursacht hat. Die Kosten für eine Beseitigung des Schadens sind dann in voller Höhe zu tragen.


Bildnachweis: © morguefile.com – Sgarton

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