Das Thema verpflichtender Elementarschutz in der deutschen Wohngebäudeversicherung gewinnt an Bedeutung. Laut Civey-Umfrage für die DEVK befürworten 62 Prozent der Bevölkerung diese Pflichtversicherung, während 25 Prozent sie ablehnen. Seit 2011 implementiert die DEVK ein Opt-out-Modell, das Elementarschäden automatisch in alle neuen Policen einschließt. GDV und Regierungskoalition haben eine Pflichtversicherung gegen Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch im Koalitionsvertrag verankert, um Immobilienbesitzer vor existenziellen Schäden zu bewahren.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Immer mehr Hauseigentümer erkennen Notwendigkeit verpflichtenden Hochwasserschutzes jetzt rechtzeitig
Im Zuge der auftauenden Schneemassen und steigender Wasserpegel wurde der verpflichtende Elementarschutz in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Diese Versicherung soll Wohngebäude gegen Hochwasser und andere Naturgefahren absichern, allerdings fehlen bislang präzise Regelungen und Termine. Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK belegt, dass 62% der Bevölkerung den verpflichtenden Versicherungsschutz begrüßen, lediglich 25% lehnen ihn ab, während die Zustimmungsrate unter Immobilieneigentümern bei hohen 72% liegt. Weitere Details zur Deckungssumme und Beitragsgestaltung fehlen.
Fehlende Elementardeckung erhöht die Gefahr finanzieller Existenzbedrohung bei Naturereignissen
Die Basisdeckung vieler Wohngebäudeversicherungen konzentriert sich auf Schadenfälle infolge von Sturm und Hagel, während Risiken wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen nicht mitversichert sind. Wer einen umfassenden Schutz anspricht, benötigt daher eine zusätzlich zu Bucher Elementarschadendeckung. Eine DEVK-Erhebung zeigt, dass 71 Prozent der Hausbesitzer solchen Versicherungsschutz gewählt haben. Im Gegensatz dazu verzeichnet der GDV-Bericht für 2024 lediglich einen Versorgungsgrad von 57 Prozent, wodurch weiterhin ein erheblicher Anteil von Immobilien ungeschützt bleibt.
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden geplant konkrete Stichtage stehen noch offen
Im Koalitionspapier haben SPD, Grüne und FDP vereinbart, dass der Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig verpflichtend sein soll und automatisch alle Hausbesitzer absichert. Dadurch sollen schwerwiegende finanzielle Folgen von Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch verhindert werden. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hin gab die Bundesregierung lediglich an, ein Opt-out-Modell werde geprüft, während verbindliche Zeitvorgaben, genaue Abwahlbedingungen und ein offizielles Inkrafttretungsdatum weiterhin ausstehen.
Automatischer Elementarschutz bei DEVK sorgt für Vertragsabschlüsse und Sicherheit
Die DEVK handhabt seit 2011 das Prinzip, dass in jedem neugefertigten Wohngebäudeversicherungsvertrag automatisch eine Absicherung gegen Elementarschäden enthalten ist, sofern Versicherte diese nicht aktiv ausschließen. Vorstand Dr. Michael Zons hebt hervor, dass durch dieses Vorsorgeprinzip eine realistische Kostenabschätzung bei Naturereignissen gewährleistet, finanzielle Albträume im Schadensfall verhindert und mit einer Neugeschäftsquote von 67 Prozent eine deutlich überdurchschnittliche Nachfrage bei Kunden generiert wird und schafft langfristig mehr Transparenz sowie Vertrauen bei Hausbesitzern.
Notwendigkeit unterschätzt: 41 Prozent verzichten aus Standortgründen auf Schutz
Eine neue Erhebung zeigt, dass über 27 Prozent der deutschen Bevölkerung keinen Elementarschaden-Schutzvertrag abgeschlossen haben. 41 Prozent dieser Gruppe führen an, ihre Wohnumgebung sei ausreichend vor Fluten und Erdrutschen geschützt. 32 Prozent sehen die alleinige Verantwortung für solche Policen beim Hauseigentümer. Folglich ist unter Immobilienbesitzern knapp jeder siebte unversichert, obwohl die Gefahr durch Starkregen und Überschwemmungen in vielen Regionen Deutschlands zunimmt. Dringend nötig ist eine verpflichtende Deckung gegen Elementarschäden
Positioniert: GDV fordert koordiniertes Vorgehen gegen Überschwemmungsrisiko bundesweit jetzt
Der GDV erwartet ein integratives Konzept, das staatliche Hochwasserschutzprojekte, eine vorausschauende kommunale Bauleitplanung und objektive Risikoanalyse verbindlich koordiniert, um elementare Vorsorge zu stärken und Schäden zu reduzieren. Die DEVK liefert hierzu fundierte Datenanalysen, berät betroffene Hauseigentümer kompetent zur Wahl passgenauer Deckungsumfänge und initiiert prämiengestützte Anreizsysteme. Ein im Dezember 2025 publiziertes Positionspapier des Branchenverbands erläutert die empfohlenen Schritte, skizziert Meilensteine und benennt relevante Akteure im Umsetzungsprozess. Es enthält Zielterminpläne und Metriken.
Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz vermindert Schäden und sichert finanzielle Stabilität
Die gesetzliche Einführung eines verpflichtenden Elementarschadenschutzes in Wohngebäudeversicherungen verhindert existenzbedrohende Verluste durch Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen oder Erdrutsch. Finanzieller Rückhalt ist somit stets gewährleistet und Versorgungslücken entfallen. Dank des Opt-out-Modells der DEVK sind alle Vertragspartner abgesichert, sofern sie nicht aktiv abwählen. Für eine flächendeckende Umsetzung braucht es klare gesetzliche Regelungen im Koalitionsvertrag und ein integriertes Gesamtkonzept, das Prävention, Bauplanung und Risikobewertungen verknüpft, um breite Zustimmung in der Bevölkerung zu erreichen.

