Umweltfrevel: Strafe für Verstoß gegen die Ölheizung-Austauschpflicht

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Der Einbau alternativer Heizsysteme in Gebäuden ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands, und das neue Gebäudeenergiegesetz führt Geldstrafen ein, um den Prozess zu beschleunigen.

GEG-Änderung: Wie Hausbesitzer von der Umstellung auf erneuerbare Energien profitieren können

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat ab 2024 Konsequenzen für Hausbesitzer: Neue Heizungen müssen auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, und bestehende Öl- und Gasheizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden.

Der geplante Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen lässt viele Hausbesitzer darüber nachdenken, ob sie ihre Heizung bereits jetzt ersetzen sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben empfindliche Bußgelder zur Folge haben kann.

Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Austauschpflicht für Ölheizungen und Co.

Die Bußgelder von 5000, 15.000 und 50.000 Euro im Gebäudeenergiegesetz sind keine neuen Maßnahmen, da ähnliche Regelungen bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz vorhanden waren.

Der mittlere Strafrahmen wurde im Rahmen der Zusammenlegung des Gebäudeenergiegesetzes auf 10.000 Euro reduziert, während die Sanktionen aus den früheren Gesetzesausführungen weiterhin Bestand haben.

Das Bußgeld wird entsprechend der Bedeutung des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot festgelegt und soll nicht nur den erzielten Gewinn abschöpfen, sondern auch den wirtschaftlichen Vorteil der Tat überschreiten. Eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden kann dabei helfen, eine angemessene Höhe des Bußgeldes zu bestimmen.

GEG-Änderung: Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten-Straftatbestände können zu hohen Geldstrafen führen

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

Strafen bei Nicht-Austausch von Heizungen: GEG-Änderung sorgt für verschärfte Konsequenzen

Durch die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz wurden neue Bestimmungen eingeführt, die sich auf die Verwendung von Wärmepumpen beziehen. Diese Bestimmungen sind in der Gesetzesnovelle klar definiert und Verstöße können nun mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro belegt werden.

Das neue Gesetz erhöht die Strafen auf 10.000 Euro für das Versäumnis, einen Energieausweis oder eine Kopie zu liefern, während die Höchstbeträge von 50.000 Euro für Verstöße gegen die Vorgaben zur Wärmedämmung von Geschossdecken und die Regulierung der Wärmeabgabe von Leitungen und Armaturen unverändert bleiben.

Im Rahmen der Feuerstättenschau ist es die Verpflichtung des Schornsteinfegers, alle Heizanlagen im Haus zu prüfen und daraufhin einen Bescheid zu verfassen, der die zu erledigenden Schornsteinfegerarbeiten mit entsprechenden Terminen aufführt.

Sobald eine nicht betriebsbereite Heizung entdeckt wird, müssen die Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden, wie Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, betonte. Je nach Bundesland kann dies jedoch bedeuten, dass zunächst nur eine Verwarnung ausgesprochen wird.

Umrüstung der Heizung: Wie viel Zeit bleibt noch?

Laut dem Verbraucherschutz-Experten Patrick Biegon, der von Bild zitiert wird, müssen Verbraucher nicht sofort mit Strafen rechnen. Es gibt noch ausreichend Zeit, um sich über die Änderungen zu informieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt klar, dass Hausbesitzer von bestehenden Heizsystemen nicht von Bußgeldern betroffen sind, da die Vorschrift zur Nutzung erneuerbarer Energien nur für neu installierte Heizungen gilt.

Eine Heizung, die nicht mehr repariert werden kann, ist kein Problem, da das GEG eine mehrjährige Übergangsfrist für den Umstieg auf effiziente Heizsysteme vorsieht. Robert Habeck hat ebenfalls unterschiedliche Fördermöglichkeiten vorgeschlagen, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.

Heizungswechsel auf erneuerbare Energien: Warum viele Haushalte noch zögern

Eine jüngste Untersuchung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zeigt auf, dass derzeit mehr als 80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland durch fossile Brennstoffe gedeckt werden. Hierbei ist Erdgas im Gebäudewärmebereich die führende Energiequelle und wird von knapp 50 Prozent der deutschen Haushalte genutzt.

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