Gemeinsam mit seinem Landesverband Schleswig-Holstein gewährt der Deutsche Tierschutzbund 20.000 Euro für eine landesweite Frühjahrsaktion zur Katzenkastration. Zwischen dem 23. Februar und dem 22. März werden in teilnehmenden Kommunen freilebende Katzen kostenlos kastriert, per Mikrochipping gekennzeichnet und im FINDEFIX-Register eingetragen. Die Maßnahme soll unkontrollierte Vermehrung eindämmen, Tierheime entlasten und das Tierwohl erhöhen. Eine verbindliche Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ist für 2024 vorgesehen. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist bereits eingebunden.
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Gemeinsame Finanzierung ermöglicht kostenlose Straßenkatzen-Kastration und Chip-Registrierung Schleswig-Holstein Frühjahrsaktion
Innerhalb der Frühjahrsaktion vom 23. Februar bis 22. März können in Schleswig-Holstein streunende Katzen in ausgewählten Gemeinden kostenfrei kastriert werden. Im Anschluss erhalten sie einen Mikrochip und ihre Daten werden in FINDEFIX erfasst. Nach einer kurzen Erholungszeit kehren die Tiere schonend an ihren Fundort zurück. Diese Maßnahme soll die unkontrollierte Vermehrung effektiv eindämmen, das Tierleid verringern und langfristig ein gesundes Gleichgewicht zwischen Katzenpopulation und Mensch fördern. Außerdem fördert sie Tierschutz.
Land plant Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Registrierungspflicht bis Quartalsende
Im Vorjahr wurden mehr als 3.600 Streunerkatzen in Schleswig-Holstein gefangen, sterilisiert, mit Mikrochips markiert und über die zentrale Datenbank FINDEFIX nachverfolgt. Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, hebt die beeindruckende Leistung der vielen Ehrenamtlichen hervor und betont: „Wir werden mit aller Kraft versuchen, erneut möglichst viele Katzen kastrieren zu lassen.“ Präsident Thomas Schröder ergänzt, dass nur so der Kreislauf unkontrollierter Fortpflanzung endgültig durchbrochen werden kann.
In Schleswig-Holstein soll eine landesweite Katzenschutzverordnung eingeführt werden, die eine verpflichtende Kastration aller streunender sowie freier Hauskatzen vorsieht, um unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid einzudämmen. Zusätzlich ist eine Kennzeichnung über Mikrochip oder Tätowierung vorgesehen, um individuelle Tierzugehörigkeiten transparent nachzuverfolgen. Eine vollumfängliche Registrierung in einer zentralen Behördendatenbank dient der präzisen Bestandsaufnahme und bildet die Grundlage für effektive tierschutzpolitische Maßnahmen. Diese Verordnung ist Teil einer umfassenden Strategie für nachhaltigen Katzenschutz.
Die bisher durchgeführten Kastrationsaktionen haben rund 32.000 Straßenkatzen umfasst. Aus diesem Erfolg heraus soll Schleswig-Holstein bis Ende des zweiten Quartals eine landesweite Katzenschutzverordnung einführen. Diese legt fest, dass Freigängerkatzen kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei FINDEFIX registriert werden müssen. Ellen Kloth weist darauf hin, dass insbesondere die Kombination dieser gesetzlichen Pflicht mit der Frühjahrsaktion das Potenzial birgt, die Population kontinuierlich wirksam zu regulieren und das Katzenleid deutlich zu mindern.
Finanzierung aus Stiftung, Bund und Kommunen ermöglicht kostenfreie Kastrationen
Zwei zentrale Akteure, der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein, steuern jeweils zehntausend Euro zur Finanzierung der Kastrationsaktion bei. Das Land Schleswig-Holstein erhöht die Fördersumme um einhundertzehntausend Euro. Weitere Gelder fließen durch Spenden der Bastet Stiftung. In den beteiligten Kommunen übernimmt die öffentliche Hand fünfzig Prozent der Behandlungsaufwendungen. Durch den freiwilligen Verzicht der Tierärzteschaft auf ein Honorar von 30 Euro pro Kastration werden die animalischen Versorgungsstellen deutlich und dauerhaft entlastet.
Kommunen senken Tierheimkosten durch kostenfreie Katzenkastration inklusive lokaler Registrierung
Unter dem Programmdach können registrierte Tierschutzorganisationen und einzelne Helfer in beteiligten Kommunen Straßenkatzen einliefern. Nach der kostenfreien Kastration werden die Tiere direkt mit einem Mikrochip markiert und ihre Daten in die FINDEFIX-Datenbank übernommen. Eine ärztlich begleitete Erholungszeit sichert das Wohlbefinden. Im Anschluss werden die Katzen schonend an ihren ursprünglichen Aufenthaltsorten freigelassen. Dieser zielgerichtete Ansatz unterstützt eine effektive Populationssteuerung und verhindert zugleich eine Überlastung der bestehenden Tierheime. Tierärztlicher Gesundheitsschutz wird gewährleistet.
Ehrenamtliche und Veterinäre senken Kosten pro Kastration um dreißig
Die landesweite Frühjahrsaktion zur Katzenkastration und die geplante Katzenschutzverordnung schaffen eine effektive Basis, um Katzenüberpopulationen einzudämmen und das Tierleid nachhaltig zu reduzieren. Kostenfreie Operationen, Mikrochip-Kennzeichnungen sowie die Registrierung bei FINDEFIX werden von finanziellen Zuschüssen des Landes und ehrenamtlichem Engagement getragen. Kommunen, Stiftungen und Tierheime profitieren durch geringere Belastung. Auf diese Weise werden langfristig stabile Bestände freilebender Katzen gefördert und humane Standards im Tierschutz gestärkt. Diese koordinierte Aktion sichert nachhaltigen Erfolg.

