Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. angestrebt für fotooptische Vermessung

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Im Rahmen der 5. Auflage der RVR hat der Ständige Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz beschlossen, die fotooptische Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland zu integrieren. Diese Änderungen wurden bei einer Sitzung am 12. Oktober 2023 verabschiedet und sind seit dem 01. Dezember 2023 gültig. Die aktualisierte RVR enthält nun detaillierte Regelungen und Empfehlungen für die Anwendung von fotooptischen Messgeräten im Rohholzhandel.

Fotooptische Messgeräte im Rohholzhandel immer häufiger verwendet

Prof. Tobias Cremer, Vorsitzender des StA RVR, betont, dass die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel eine Reaktion auf den steigenden Einsatz dieser Messgeräte in Deutschland ist. Die Anpassung der Regelungen ist erforderlich, um den Bedarf der Branche nach genauen und zuverlässigen Messergebnissen zu erfüllen und den Rohholzhandel effizienter zu gestalten.

Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses (StA) RVR ist erfreut über die professionelle und sachliche Herangehensweise beider Branchenparteien bei der Bearbeitung dieser Thematik. Die hohe Kompromissbereitschaft ermöglichte eine ausgewogene und detaillierte Gestaltung der gemeinsamen Regelungen für die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in den Rohholzhandel in Deutschland.

Vorschriften für fotooptische Vermessung in der RVR festgelegt

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist die Verwendung von fotooptischen Messsystemen für die Vermessung von Holzpoltern in der RVR für Abrechnungszwecke nur dann zulässig, wenn die Messgeräte konformitätsbewertet und geeicht sind. Diese Vorgabe garantiert präzise Messergebnisse und eine verlässliche Abrechnung.

Anwendbarkeit des ‚Raummeters mit Rinde‘ auf alle Holzsortimente erweitert

Die aktualisierte Übersicht der empfohlenen Maßeinheiten im Rohholzhandel beinhaltet die Erweiterung der Anwendbarkeit des „Raummeters mit Rinde“ (Rm m.R.) auf alle Rohholzsortimente. Dadurch können nun auch Stammholz-Abschnitte mittels fotooptischer Vermessung vermessen werden. Diese Neuerung erleichtert die Abrechnung im Rohholzhandel und trägt zu einer genaueren Volumenbestimmung bei.

Um eine einheitliche Empfehlung für das Messverfahren in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel zu geben, wurde die Reihenfolge der aufgelisteten Verfahren festgelegt. Die Tatsache, dass die Werksvermessung an erster Stelle steht, unterstreicht das große Interesse der Rohholzanbieter an diesem bewährten Verfahren zur Ermittlung des abrechnungsrelevanten Volumens. Durch diese Priorisierung wird sichergestellt, dass eine genaue und zuverlässige Messung erfolgt.

Zuverlässige Ergebnisse: Standard-Vermessung der Polterrückseite in Verfahrensanweisung aufgenommen

Um präzise und verlässliche Messungen zu gewährleisten, wurde die Vermessung der Polterrückseite als Standard in die Verfahrensanweisung aufgenommen. Sollte die fotooptische Vermessung technisch nicht möglich sein, kann auf das Sektionsraummaßverfahren zurückgegriffen werden. Mit dieser Vorgabe wird sichergestellt, dass mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite eines Holzpolters berücksichtigt werden und somit genaue Messergebnisse erzielt werden können.

Die Notwendigkeit der Vermessung der Rückseite von Holzpoltern wurde erneut verdeutlicht, um mögliche Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Polters zu berücksichtigen und präzise Messungen durchzuführen.

Fotooptische Vermessung: Mindestpoltergröße bei 20 Rm m.R. angestrebt

Aus Gründen der Effizienz und Logistik wird empfohlen, die fotooptische Vermessung von Holzpoltern erst ab einer Größe von 20 Rm m.R. durchzuführen. Dies ermöglicht einen reibungslosen Ablauf im Rohholzhandel und vermeidet mögliche Schwierigkeiten, die bei der Vermessung kleinerer Polter auftreten könnten.

Fotooptische Vermessung bei Laubindustrieholz nicht empfohlen wegen Unsicherheiten

Aus Gründen der Präzision und Verlässlichkeit wurde beschlossen, die Anwendung der fotooptischen Vermessung für Laubindustrieholz auszuschließen. Aufgrund der ungewissen Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter ist es schwierig, das endgültige Abrechnungsmaß aus dem Brutto-Raummaß abzuleiten. Um mögliche Unsicherheiten zu minimieren, werden alternative Messverfahren empfohlen, die eine genauere Vermessung von Laubindustrieholz ermöglichen.

Um die Herausforderungen bei der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz anzugehen, wurde ein spezialisiertes Arbeitsgremium eingerichtet. Dieses Gremium setzt sich aus Experten der Forst- und Holzbranche zusammen und wird sich intensiv mit dem Thema befassen. Durch weitere wissenschaftliche Untersuchungen strebt das Gremium an, fundierte Erkenntnisse zu gewinnen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, um die genaue Vermessung und Abrechnung von Laubindustrieholz im Rohholzhandel zu ermöglichen.

5. Auflage der RVR ab sofort erhältlich

Die Plattform Forst & Holz hat die Änderungen in der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel genehmigt. Die 5. Auflage der RVR tritt zum 1. Dezember 2023 in Kraft. Interessierte können die aktualisierte RVR auf der RVR-Webseite im Downloadbereich abrufen. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, die aktualisierte Version in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe zu finden und herunterzuladen. Die Änderungen wurden somit für alle zugänglich gemacht.

Verbesserte Präzision im Rohholzhandel dank fotooptischer Vermessungstechnologie

Die Integration der fotooptischen Vermessung von Holzpoltern in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen wird eine präzise und zuverlässige Volumenbestimmung ermöglicht, die eine faire und transparente Abrechnung gewährleistet.

Durch die Integration des „Raummeters mit Rinde“ für alle Rohholzsortimente kann eine genaue Vermessung von Stammholz-Abschnitten erfolgen. Die Aufnahme der Vermessung der Polterrückseite als Standard ermöglicht eine präzise Berücksichtigung möglicher Unterschiede zwischen der Vorder- und Rückseite des Holzpolters.

Die Festlegung einer Mindestpoltergröße von 20 Rm m.R. im Rahmen der fotooptischen Vermessung stellt eine wichtige Maßnahme dar, um die logistische Abwicklung im Rohholzhandel zu erleichtern. Durch diese Festlegung werden kleinere Polter von der Vermessung ausgeschlossen, was zu einer optimierten Planung und Organisation der Abläufe führt. Gleichzeitig wird durch den Ausschluss der fotooptischen Vermessung von Laubindustrieholz möglichen Unsicherheiten vorgebeugt. Dies ist insbesondere auf die Schwierigkeit zurückzuführen, die Anteile von Holz, Rinde und Luft im Polter bei Laubindustrieholz genau zu bestimmen. Die Festlegung der Mindestpoltergröße und der Ausschluss bestimmter Holzsortimente tragen somit maßgeblich zur Effizienz und Genauigkeit im Rohholzhandel bei.

Die Integration der fotooptischen Vermessung in den Rohholzhandel bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Durch den Einsatz von konformitätsbewerteten/geeichten Messsystemen wird das Holzvolumen präzise und zuverlässig erfasst, was zu einer effizienteren Abwicklung von Transaktionen führt. Gleichzeitig wird die Transparenz erhöht, da alle Parteien Zugang zu den gleichen Messdaten haben. Dies fördert das Vertrauen zwischen den Akteuren in der Branche und ermöglicht eine fairere Handhabung von Verträgen.

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