Messstellenbetriebsgesetz: Definition, Kosten, Einbaupflicht

0

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt vor, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme bis 2032 flächendeckend die Installation dieser Geräte durchführen muss.

Update 20.04.2023: Bundestag treibt Digitalisierung des Energieverbrauchs voran

In Deutschland soll die Einführung von Smart Metern nun schneller vorangehen, da am 20.4.2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (20/5549) vom Bundestag verabschiedet wurde, um den Energieverbrauch zu optimieren und das Stromnetz zu entlasten.

Modernisierung des Messsystems durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016

Mit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016 hat Deutschland sein Messwesen umfassend reformiert. Das Gesetz schafft neue Marktrollen und schreibt den flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bis 2032 vor.

Historisch gesehen wurden bei Haushaltskunden vor allem analoge Ferraris-Zähler, digitale Zähler und kommunikative Zähler oder RLM-Systeme verbaut. Jetzt werden jedoch neue Zählersysteme verwendet.

  • Messeinrichtungen der neuesten Generation, die auch als mME bezeichnet werden, sind digitale Zähler mit einer Schnittstelle zum Anschluss an ein Smart Meter Gateway (SMGW). Die mME sind in der Lage, Daten langfristig zu speichern, jedoch findet kein automatischer Datenversand statt.
  • Wenn eine moderne Messeinrichtung mithilfe eines Smart Meter Gateways in ein Kommunikationsnetzwerk eingebunden ist und die erfassten Daten sicher übertragen werden können, spricht man von einem intelligenten Messsystem.

Die Regulierungen in Bezug auf die Messung und Erfassung von Energieverbräuchen haben signifikante Auswirkungen auf Endkunden sowie die Interaktionen zwischen den Akteuren des Energiemarktes.

Seit Anfang 2017 können Messstellenbetreiber moderne Messeinrichtungen installieren, die den Weg für den flächendeckenden Einsatz von intelligenten Messsystemen bereiten. Die Marktanalyse des BSI im Jahr 2020 hat diesen Prozess weiter beschleunigt.

Annullierung der Markterklärung für die Einführung von intelligenten Messsystemen im Jahr 2021

Die Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zur Feststellung der technischen Möglichkeit von intelligenten Messsystemen nach § 30 MsbG wurde vom BSI am 20. Mai 2022 mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.

Nach einer Entscheidung des BSI sind die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme sicher und können ohne erhebliche Gefahren betrieben und eingebaut werden. Messstellenbetreiber müssen jedoch nicht verpflichtend auf solche Systeme umsteigen.

Verbleibende Kosten der Verteilernetzbetreiber werden als ergänzende Ausgaben im Netzentgeltsystem berücksichtigt.

Im Zuge der Kostenüberprüfung und Anpassungsregelungen nach § 5 ARegV sind die Kosten des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 7 Abs. 2 MsbG separat zu behandeln und dürfen nicht in den Erlösobergrenzen des Verteilnetzbetreibers berücksichtigt werden.

Der Netzbetreiber ist bei modernen Messgeräten und intelligenten Messsystemen üblicherweise für die Aufgaben des Verteilnetzbetreibers und des grundzuständigen Messstellenbetreibers verantwortlich. Dies kann jedoch dazu führen, dass Verbraucher für die neue Messinfrastruktur mehrfach bezahlen müssen, weil es an klaren Abgrenzungen und Quersubventionen mangelt.

Um sicherzustellen, dass die Kosten für den Betrieb und die Wartung von modernen Zählern gerecht aufgeteilt werden, ist eine Kostenabgrenzung notwendig. Da die Kosten für sämtliche Zähler eines Netzbetreibers im Basisjahr Strom 2016 noch enthalten waren, müssen sie im Rahmen der 3. Regulierungsperiode abgeschmolzen werden, um die steigenden Kosten für moderne Zähler zu berücksichtigen. Gemäß der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) müssen die Erlösobergrenzen-Anteile langfristig angepasst werden, um diese Kosten korrekt zu erfassen. Aufgrund des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) fallen diese Kosten nun beim grundzuständigen Messstellenbetreiber an und nicht mehr beim Netzbetreiber.

Die Regulierungsbehörden sind dafür verantwortlich, den Messstellenbetrieb zu trennen. Trotz dieser Trennung bleiben einige Kosten im Netzentgeltsystem erhalten, die als Zusatzkosten betrachtet werden können und nicht vermieden werden können.

Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG müssen grundzuständige Messstellenbetriebe für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ihre Tätigkeiten von anderen Geschäftsbereichen der Energieversorgung abgrenzen und in einem eigenen, unabhängigen Abschluss ausweisen. Dies entspricht den Bestimmungen zur buchhalterischen Entflechtung in § 6b EnWG.

Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung der Tätigkeitsabschlüsse bei Netzbetreibern in Bundeszuständigkeit verantwortlich, die für die grundzuständige Messstellenbetreibung für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme verantwortlich sind.

Messstellenbetriebsgesetz und Verpflichtung zur Installation

Im Einklang mit den Gesetzen können Messstellenbetreiber weiterhin intelligente Messsysteme betreiben und einbauen. Eine Pflicht zur Installation besteht jedoch nicht mehr, da die Markterklärung für den Rollout im Jahr 2021 zurückgenommen wurde.

Welche Messstellenbetreiber gibt es?

Es gibt zahlreiche Messstellenbetreiber, die sich auf verschiedene Messverfahren und -bereiche spezialisiert haben. Hier sind einige der am häufigsten genutzten Messstellenbetreiber aufgeführt.

  • Stromnetzbetreiber: Stromnetzbetreiber sind für die Verwaltung des Stromnetzes zuständig, einschließlich der Messung des Stromverbrauchs und der Einspeisung erneuerbarer Energien. In Deutschland sind einige der bekanntesten Betreiber Amprion, TenneT und 50Hertz.
  • GasnetzbetreiberGasnetzbetreiber in Deutschland, wie Open Grid Europe oder Gascade, überwachen und messen den Gasverbrauch sowie die Einspeisung von Gas ins Gasnetz.
  • Wasser- und Abwassernetzbetreiber: Unternehmen, die die Wasser- und Abwassernetze betreiben, sind für die Erfassung des Wasserverbrauchs und der Abwassermenge verantwortlich. In Deutschland zählen dazu beispielsweise die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtwerke München.
  • Telekommunikationsanbieter: Telekommunikationsanbieter, wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica, stellen sicher, dass ihre Kunden jederzeit eine zuverlässige Internetverbindung haben, indem sie die Verfügbarkeit und Qualität ihrer Dienstleistungen regelmäßig messen.
  • Verkehrsbetriebe: Verkehrsbetriebe messen und analysieren Verkehrsströme, um ihre Dienstleistungen zu verbessern und ihre Angebote auf die Bedürfnisse ihrer Kunden abzustimmen.

Es gibt eine breite Palette an Betreibern von Messstationen, die sich auf unterschiedliche Messverfahren und Anwendungsbereiche spezialisiert haben.

Liste und Tabelle Netzstellenbetreiber: In Deutschland sind mehrere Messstellenbetreiber tätig, die sich um die Installation und Wartung von Strom- und Gaszählern kümmern.

Es ist wichtig, zu bedenken, dass ein Energieversorgungsunternehmen nicht notwendigerweise auch der Messstellenbetreiber ist. Normalerweise ist es der Netzbetreiber, der sich um die Messstellen kümmert, aber es gibt auch unabhängige Anbieter, die diese Aufgabe übernehmen können.

Lassen Sie eine Antwort hier

Liste Messstellenbetreiber für Strom in Deutschland
Messstellenbetreiber Anschrift Webseite
Messstellenbetreiber für Strom
Discovergy GmbH Sofienstraße 7A, 69115 Heidelberg Discovergy GmbH
Stromnetz Hamburg GmbH Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg Stromnetz Hamburg