Allgemeinverfügung: Definition, einfache Erklärung, Varianten und wie der Erlass einer Allgemeinverfügung abläuft

0

Eine Allgemeinverfügung ist eine Entscheidung, die von einer Behörde im Rahmen des öffentlichen Rechts getroffen wird und unmittelbare Auswirkungen auf eine unbestimmte Anzahl von Personen oder Einrichtungen hat. Ein Beispiel wäre eine Allgemeinverfügung, die den Verkauf von Alkohol an öffentlichen Plätzen verbietet. In diesem Fall würde die Verfügung für alle Personen gelten, die Alkohol an öffentlichen Orten verkaufen, und nicht nur für eine bestimmte Anzahl von Geschäften oder Einrichtungen.

Definition: Was ist eine Allgemeinverfügung?

Für Allgemeinverfügungen gibt es keine festgeschriebene Formvorschrift, daher können sie sowohl mündlich als auch schriftlich bekanntgegeben werden. Eine schriftliche Bekanntgabe ist empfehlenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Bekanntgabe kann auch öffentlich durchgeführt werden.

Arten der Allgemeinverfügung

Eine Zusammenfassung der verschiedenen Typen von Allgemeinverfügungen.

Die adressatenbezogene Allgemeinverfügung

Der Beschluss einer adressatenbezogenen Allgemeinverfügung regelt eine bestimmte Situation für eine unbestimmte Anzahl von Personen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Schild „Baustelle betreten verboten“, das von vielen Gemeinden und Städten aufgestellt wird, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Die Bundespolizei erließ eine adressatenbezogene Allgemeinverfügung, die ein Verbot von alkoholischen Getränken in Regionalzügen vor und nach einem Fußballspiel beinhaltet. Diese Verfügung gilt für alle Personen, die an besagtem Tag mit den betreffenden Zügen unterwegs sind, wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 26. Oktober 2012 entschied.

Die sachbezogene Allgemeinverfügung

Wenn es darum geht, die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache zu klären, kann die Verwaltung eine sachbezogene Allgemeinverfügung erlassen. Hierbei kann es sich um die Widmung einer Straße oder eines öffentlichen Platzes handeln.

Die benutzungsregelnde Allgemeinverfügung

Die Benutzung einer konkreten Sache durch die Allgemeinheit wird durch eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung geregelt, die für alle Bürger verpflichtend ist und eingehalten werden muss.

Erlass einer Allgemeinverfügung

Eine Allgemeinverfügung ist eine besondere Form des Verwaltungsaktes, die sich dadurch auszeichnet, dass sie sich an einen definierten Adressatenkreis richtet, der auf allgemeinen Merkmalen basiert. Die Regelungen gelten für alle Adressaten gleichermaßen und sind allgemein gehalten.

In Fällen, in denen eine Allgemeinverfügung notwendig ist, kann aufgrund der hohen Anzahl der Beteiligten auf eine Anhörung verzichtet werden. Diese Praxis kann jedoch dazu führen, dass den betroffenen Parteien keine Möglichkeit gegeben wird, ihre Meinungen zu den Sachverhalten zu äußern.

Beispiele einer Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung vom 9. September 2022

Durch eine Allgemeinverfügung wird die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Einkommensteuer-Vorauszahlung reduzieren, die für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG für den 10. September 2022 festgesetzt wurde. Die Reduktion wird durch die Energiepreispauschale nach § 112 Absatz 2 EStG erfolgen, sofern kein individueller Vorauszahlungsbescheid ausgestellt wird.

Allgemeinverfügung vom 7. April 2022

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung erlassen, in der sie beschlossen haben, Einsprüche und Änderungsanträge bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Abzugs einer zumutbaren Belastung nach § 33 Absatz 3 Einkommensteuergesetz bei der Berücksichtigung von Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen zurückzuweisen. (§ 33 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG))

Allgemeinverfügung vom 28. Februar 2022

Anwohner, die versuchen, Erschließungskosten als haushaltsnahe Handwerkerleistungen von Gemeinden abzusetzen, werden durch die Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder abgewiesen. Einsprüche und Änderungsanträge dazu werden nicht angenommen. (§ 35a Abs. 3 EStG)

Lassen Sie eine Antwort hier