Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mit Smart Metern ausgerüstet werden – beschließt der Bundestag.

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Die Energiewende soll in Deutschland vorangetrieben werden – das beschloss der Bundestag am 20.04.2023 mit einem neuen Gesetz. Ein wichtiger Baustein dabei ist die flächendeckende Einführung von intelligenten Stromzählern.

Klimaschutz durch Smart Meter: Bundestag beschließt Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende

Das Ziel der Ampel-Koalition, das durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (20/5549) am 20.04.2023 vom Bundestag beschlossen wurde, ist eine schnellere Einführung von Smart Metern. Durch diese soll die effiziente Nutzung von Energie gefördert und das Stromnetz entlastet werden.

Gesetzliche Anforderung: Smart Meter bis 2032

Um die Ziele in Bezug auf erneuerbare Energien, Elektromobilität und Wärmepumpen zu erreichen, sei eine effektive Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch unerlässlich, so Wirtschaftsminister Robert Habeck. Hierfür seien Smart Meter und eine digitale Umsetzung der Energiewende notwendig.

Das neue Gesetz schützt Verbraucher vor hohen Stromkosten, da die Gebühr für Stromverbrauch auf 20 Euro begrenzt wird. Die Kosten für Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Ab 2025 sollen flexible Stromtarife angeboten werden und bis spätestens 2032 müssen flächendeckend Smart Meter eingesetzt werden.

Smart-Meter-Rollout: Gründe für die Verzögerung

Eine Allgemeinverfügung des BSI startete am 7. Februar 2020 offiziell den Smart-Meter-Rollout. Im März 2021 wurde die Markterklärung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft. Die Pflicht zum Einbau von Smart Metern wurde vorübergehend ausgesetzt, jedoch nur für die Unternehmen, die gegen den Rollout geklagt hatten. Wohnungsunternehmen waren von dieser Entscheidung zunächst nicht betroffen, sofern sie nicht zur Installation von Smart Metern verpflichtet waren.

Intelligente Messsysteme müssen sehr hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Smart Meter Gateways (SMGW) werden gesetzlich vorgeschrieben, um die Datensammlung, -verschlüsselung und -weiterleitung zu gewährleisten. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) fordert, dass mindestens drei unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme auf den Markt bringen.

Vor der mündlichen Verhandlung am 25.5.2022 hat das BSI am 20. Mai die strittige Marktverfügbarkeitserklärung zurückgenommen. Stattdessen wurde eine Übergangsregelung gemäß § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, um den Rollout abzusichern. Dies gestattete den Messstellenbetreibern, die Messgeräte wie geplant einzubauen und zu betreiben.

Vom alten Zähler zum Smart-Meter: Der Ablauf der Umstellung

Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland soll beschleunigt werden. Dazu hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am 20. Oktober 2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, bürokratische und rechtliche Hürden zu beseitigen. Das Ziel sei es, eine schnelle Schaffung von Rechtssicherheit zu erreichen und das Gesetz noch im Jahr 2023 in Kraft zu setzen.

Die neun wichtigsten Punkte des Rollout-Fahrplans

  • Ab sofort und bis zum Ende des Jahres 2024 können Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von unter 100.000 kWh (optional unter 6.000 kWh) sowie Erzeuger mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW) einen agilen Rollout nutzen.
  • Die neue Regelung tritt sofort in Kraft und macht es ab 2025 für Verbraucher mit einem Stromverbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von weniger als 100 kW obligatorisch, eine voll funktionsfähige Lösung zu nutzen. Bis zum 1. Dezember 2025 soll die Implementierung für 20 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein. Bis zum 31. Dezember 2028 soll die Abdeckung auf 50 Prozent und bis zum 31. Dezember 2030 auf 95 Prozent steigen.
  • Ab 2025 können Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von mehr als 100 kW intelligente Stromzähler verwenden. Ab 2028 wird die Verwendung dieser Zähler für diese Nutzergruppen obligatorisch. Die Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2032 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der am 11. Januar 2023 vom Kabinett ohne Änderungen gebilligt wurde. Dieser Entwurf wurde nun als erledigt erklärt. Bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben können identische Entwürfe im Bundesrat und im Bundestag eingebracht werden, um eine parallele Beratung und eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.

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