Warten auf eine Entscheidung: Wie geht es mit dem Heizungsverbot weiter?

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Schon vor einem Jahr hat sich die Koalition darauf verständigt, dass ab 2024 bestimmte Vorschriften für den Einbau neuer Heizungen gelten sollen. Jede ab dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- oder Gasheizung muss mit einem Heizsystem kombiniert werden, das zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Der dazugehörige Gesetzentwurf, der als Konzeptpapier vorlag, wurde heftig diskutiert.

Heizungsverbot ab 2024: Was ändert sich?

Bei der Koalitionssitzung am 28. März 2023 haben sich die Vertreter der beteiligten Parteien auf eine gemeinsame Lösung geeinigt. Wirtschaftsminister Robert Habeck gab seine ursprüngliche Austauschpflicht für alte Heizungen auf und beschloss, die Anforderungen für neu zu installierende Heizungen auf eine 65-Prozent-Regel zu reduzieren. Alte Öl- und Gasheizungen sind von einem Verbot des Einbaus ausgenommen, sofern sie noch nicht länger als 30 Jahre in Betrieb sind. Infolgedessen wurde Habecks Heizungsplan abgelehnt.

Öffentliche Meinung zur Heizungsdebatte: Infografik basierend auf Umfrageergebnissen (Foto: Schwarzer.de)

Öffentliche Meinung zur Heizungsdebatte: Infografik basierend auf Umfrageergebnissen (Foto: Schwarzer.de)

Eine Maßnahme zur Verringerung des CO2-Ausstoßes besteht darin, den Neubau von Öl- und Gasheizungen sowie aller anderen Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, zu untersagen. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden, aber ihre Neuinstallation wird nicht mehr gestattet. Eine defekte Heizung kann jedoch repariert werden, und sie ist somit von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ab 2024 dürfen neu installierte Öl- oder Gasheizungen nur noch als Hybridheizungen betrieben werden. Dabei muss ein Teil der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Kombination mit Wärmepumpen, Pellet- oder Photovoltaik-Anlagen ist erlaubt, wenn der Anteil der erneuerbaren Energiequellen mindestens 65 Prozent beträgt. Fossile Brennstoffe sollten nur noch in Ausnahmesituationen eingesetzt werden.

Infografik: Top-Energieträger: Erdgas behält die Spitzenposition. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Top-Energieträger: Erdgas behält die Spitzenposition. (Foto: Schwarzer.de)

Ab dem Jahr 2024 sind Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb genommen wurden, verboten. Das erlaubte Alter dieser Heizungen beträgt maximal 30 Jahre. Der Bezirksschornsteinfeger überwacht die Heizungen und gibt einen Termin für den Austausch vor. Wird dieser Termin nicht eingehalten, können gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Es ist nie zu früh, um sich über eine neue Heizung Gedanken zu machen! Auch wenn der Austausch oder die Ergänzung Ihrer Heizung noch nicht geplant ist, sollten Sie sich bereits jetzt informieren, um für die Zukunft gerüstet zu sein.

Grafik: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer derzeitigen Heizung? (Foto: Schwarzer.de)

Grafik: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer derzeitigen Heizung? (Foto: Schwarzer.de)

Klimaschutz und Gasheizung: Verträgt sich das 2023 noch?

Obwohl es theoretisch noch möglich ist, in 2023 eine Gasheizung einzubauen, empfehlen Experten diese Option nur in Ausnahmefällen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Gesetzeslage in Bezug auf Gasheizungen in naher Zukunft möglicherweise erneut geändert wird. Es besteht die Möglichkeit, dass eine vollständige Abschaffung von Gasheizungen in absehbarer Zeit erfolgen wird. Eine neue Gasheizung zu installieren, würde sich in diesem Fall nicht mehr lohnen, da diese Anlage nach den aktuellen Vorschriften für 30 Jahre betrieben werden könnte. Darüber hinaus könnte eine Kombination mit erneuerbaren Energien erforderlich sein, was weitere Kosten verursacht.

Falls Ihre derzeitige Gasheizung demnächst ausgetauscht werden muss oder Sie kein Darlehen von der Bank für eine Wärmepumpenheizung erhalten können, könnte eine Neuinstallation einer Gasheizung im Jahr 2023 eine vernünftige Option sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass gemäß dem aktualisierten Gebäudeenergiegesetz die Bauausführung und nicht die Beauftragung einer Heizungsfirma entscheidend ist. Wenn also eine lange Lieferfrist für Zubehörteile für eine Gasheizung besteht und die Bauausführung erst in 2024 beginnt, gelten auch die neuen Regeln.

Sollte ich meine Gasheizung vor 2025 ersetzen?

Es wird erwartet, dass nach 2025 keine verpflichtende Austauschpflicht für Gasheizungen eingeführt wird. Dies liegt vor allem daran, dass Robert Habeck seine Forderungen nach einer solchen Regelung zurückgenommen hat. Ab 2024 gelten jedoch neue Vorgaben für den Neueinbau von Heizungen, die den Einsatz regenerativer Energien fördern. Wenn eine Gasheizung nach 2025 einen Defekt aufweist, kann sie repariert werden. Ein Austausch der Heizung ist nicht erforderlich, es gibt kein Verbot von Gasheizungen.

Heizung der Zukunft: Eine Infografik zu den verschiedenen Arten von Hybridheizungen und ihrer Funktionsweise. (Foto: Schwarzer.de)

Heizung der Zukunft: Eine Infografik zu den verschiedenen Arten von Hybridheizungen und ihrer Funktionsweise. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange bleiben Gasheizungen noch legal?

Bis zum Jahr 2045 soll ein umfassendes Heizungsverbot in Kraft treten, das die Stilllegung aller Öl- und Gasheizungen und die Einführung von umweltfreundlicheren Systemen erfordert. Allerdings gibt es noch viele Unsicherheiten und Unklarheiten, ob diese Vorgabe in vollem Umfang umgesetzt werden kann.

Eine reparaturfähige Gasheizung, die keine Heizungshavarie verursacht, ist durch den Bestandsschutz geschützt und muss nicht durch eine neue oder regenerativ betriebene Heizung ersetzt werden.

Wer zahlt für das Heizungsverbot in Deutschland?

Politiker werden oft dafür kritisiert, dass sie Pläne und Ideen ohne genaue Überprüfung ihrer Realisierbarkeit präsentieren. Ein Beispiel hierfür ist Robert Habeck, der kürzlich über eine Austauschpflicht oder ein Verbot von Öl- und Gasheizungen nachgedacht hat. Die heftigen Gegenreaktionen auf seine Vorschläge haben gezeigt, dass seine Pläne in der Praxis nicht umsetzbar sind. Trotzdem werden einige Änderungen in einen Gesetzesentwurf aufgenommen, die sich aber nur auf neu installierte Heizungen ab 2024 beziehen. Es bleibt jedoch die Frage, wer für die Kosten aufkommen wird.

Gas- und Ölheizungen: Teil der Abwrackprämie?

Minister Robert Habeck ist der Meinung, dass die Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen bereits existiert, auch wenn sie nicht unter diesem Namen bekannt ist. Er ist der Ansicht, dass die Wärmepumpen, die mit bis zu 40 Prozent der Installationskosten subventioniert werden, eine ähnliche finanzielle Behandlung erfahren werden. Wenn eine bestehende Heizung, die auf fossile Brennstoffe setzt, ausgetauscht oder modernisiert wird, kann diese Prämie genutzt werden.

Die Abwrackprämie wird von Kritikern als problematisch angesehen, da sie befürchten, dass sie ähnliche Auswirkungen wie die Abwrackprämie für Autos haben könnte. In der Vergangenheit führte diese Prämie dazu, dass Autohersteller von Anfragen überflutet wurden und im nächsten Jahr einen erheblichen Rückgang der Aufträge verzeichneten. Dies geschah, weil viele Menschen den Kauf ihres geplanten Autos einfach vorzogen, was zu einer Verschiebung der normalen Verteilung der Autokäufe führte. Am Ende wurden nicht mehr Autos verkauft, sondern nur zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen könnte viele Menschen dazu motivieren, in energieeffizientere Heizungssysteme zu investieren, insbesondere wenn die Prämie aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Allerdings könnten einige potenzielle Kunden aufgrund finanzieller Einschränkungen oder einer noch funktionierenden Heizung die Prämie nicht nutzen. Infolgedessen könnte die Wirkung der Prämie begrenzt sein.

Heizungsverbot: Wer zahlt die Rechnung?

Trotz zahlreicher Förderprogramme und steigender Nachfrage ist die Finanzierung einer neuen Heizung für viele Verbraucher immer noch eine Herausforderung. Eine Umrüstung auf eine hybride Heizung kann bis zu 15.000 Euro kosten, je nach Art der Wärmepumpe. Die staatliche Förderung deckt derzeit bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten ab, aber viele Verbraucher müssen immer noch Kredite aufnehmen, um die restlichen Kosten zu decken.

  • 25 Prozent Förderung als Basis-Zuschuss
  • 10 Prozent Förderung als Heizungstauschbonus
  • 5 Prozent Förderung als Bonus für die Wärmepumpe
  • Gesamt: 40 Prozent

Eine mögliche Lösung, um eine soziale Ausgleichung der Kosten sicherzustellen, könnte darin bestehen, den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung einzusetzen. Der Fonds wird hauptsächlich durch Erlöse aus dem Emissionshandel und durch Zuschüsse des Bundes finanziert. Es ist jedoch noch nicht entschieden, wer für die Kosten aufkommen wird.

Personalnotstand: Wer kann Wärmepumpen einbauen?

Aufgrund des Fachkräftemangels im Bereich der Wärmepumpeninstallation sind einige Installationsbetriebe bereits für das nächste Jahr ausgebucht. Die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Wärmepumpen kann somit nicht von allen Betrieben erfüllt werden, da es an qualifizierten Arbeitskräften und Auszubildenden fehlt. Die steigende Nachfrage nach Wärmepumpen, die durch das geplante Heizungsverbot und die Diskussion um eine mögliche Abwrackprämie noch weiter angeheizt wird, stellt die Betriebe vor große Herausforderungen.

Wo werden die Bauteile für so viele Wärmepumpen herkommen?

Die steigende Nachfrage nach Heizungen mit Wärmepumpen führt zu längeren Wartezeiten für einzelne Bauteile, da die Hersteller derzeit mit der Produktion und Lieferung nicht mehr nachkommen können. Einige Heizungsunternehmen gehen davon aus, dass erst ab 2024 wieder ausreichende Liefermengen für einzelne Bauteile verfügbar sein werden. Der geplante Umbau der Heizung kann daher möglicherweise erst im nächsten Jahr durchgeführt werden.

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