Wie lange darf ich meine Ölheizung noch betreiben?

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Ab dem Jahr 2026 wird es in Deutschland nicht mehr erlaubt sein, Ölheizungen zu betreiben. Das hat der Bundeswirtschaftsminister bekannt gegeben. Das Verbot soll rigoros umgesetzt werden. Hier finden Sie alles Wissenswerte darüber, was erlaubt und was verboten ist, wenn es um den Betrieb von Ölheizungen geht.

Ölheizung nach 2026: Risiken und Chancen im Vergleich.

Ab 2026 werden Ölheizungen in neu gebauten Gebäuden nicht mehr zugelassen, es sei denn, es gibt keine anderen verfügbaren Heizsysteme. Das Verbot gilt jedoch nicht für bestehende Gebäude mit Ölheizungen.

GEG fordert Austausch von Ölheizungen

Das Betriebsverbot für Ölheizungen und veraltete Gasheizungen gemäß §72 des Gebäudeenergiegesetzes GEG ist ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Ab 30 Jahren: Austauschpflicht für Ölheizungen

Der Einsatz moderner Heizkessel ist ein wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung. Sie nutzen den Brennstoff nahezu verlustfrei und reduzieren dadurch den Verbrauch sowie den CO2-Ausstoß. Alte Heizkessel sollten daher durch moderne Modelle ersetzt werden. Eine neue Ölheizung darf 30 Jahre lang betrieben werden.

  • Konstanttemperatur-Ölheizanlage mit festem Kessel
  • Ölheizungen mit einer Nutzungszeit von mehr als 30 Jahren

Welche Heizungsanlagen sind von Hochwasserschutzgesetz betroffen?

Seit Jahresbeginn 2018 gibt es eine neue Regelung für unterirdische Heizöltanks und oberirdische Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern. Wenn Sie eine bestehende Ölheizung in einem Überschwemmungsgebiet besitzen, müssen Sie innerhalb von fünf Jahren (bis zum 5. Januar 2023) Maßnahmen ergreifen, um Ihre Anlage hochwasserfest zu machen. In anderen Risikogebieten haben Sie 15 Jahre Zeit (bis zum 5. Januar 2033).

Ein Deichbruch kann dazu führen, dass auch Gebiete überflutet werden, die bislang als sicher galten. Insbesondere in den Hochwasser-Risikogebieten ist die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Überflutungen hoch, selbst wenn Schutzbauten vorhanden sind.

Wenn Sie sich überprüfen möchten, ob Ihre Anlage in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet liegt, können Sie die zuständige Behörde kontaktieren. Normalerweise ist dies die Untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Wenn Sie in einem anderen Bundesland leben, sollten Sie das Amt für Umweltschutz kontaktieren.

Wie man die Heizölanlage für Hochwasserereignisse vorbereitet

Öltank und Hochwasser: Tipps zum Schutz

  • Sicherheitsoptimierung von Öltanks durch Umbaumaßnahmen am Gebäude
  • Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Aufschwimmen bei der Öltankanlage.

Damit eine Heizölanlage nicht durch Hochwasser beschädigt wird, müssen spezielle Vorkehrungen getroffen werden. Der Aufstellraum muss gegen eindringendes Wasser und den entstehenden Rückstau abgedichtet werden oder die Anlage muss in einem höher gelegenen Raum installiert werden.

Sollte es nicht möglich sein, eine Heizölanlage abzudichten oder zu verlagern, kann sie auch durch Verankern gegen Aufschwimmen gesichert werden. Hierzu benötigt man Stahlbänder, die von einem professionellen Handwerker am Kellerboden befestigt werden.

Enteignung von Grundstücken durch Länder erlaubt

Um Hochwassergebiete besser zu schützen, soll ein neues Gesetz den Bau von Hochwasserschutzanlagen fördern. Hierfür erhalten die Länder ein Vorkaufs- und Enteignungsrecht auf bestimmten Grundstücken, um notfalls Grundstücke für den Küsten- und Hochwasserschutz zu erwerben.

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