Gewässerschutzbeauftragter: Voraussetzungen, Bestellung & Aufgaben

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Jedes Unternehmen das pro Tag 750 Kubikmeter Abwasser in das Kanalnetz einleitet, muss zwingend eine Gewässerschutzbeauftragte oder einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen. Die zuständigen Behörden dürfen auch in weiteren Fällen die Hinzuziehung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen zum Beispiel dann, wenn die eingeleiteten Abwässer eine hohe Kontamination mit Schadstoffen aufweisen. Ein Gewässerschutzbeauftragter kann sowohl aus dem Unternehmen stammen in dem er seine Aufgabe wahrnehmen soll, oder auch als externer Mitarbeiter tätig werden.

Welche Aufgaben hat der Gewässerschutzbeauftragte wahrzunehmen?

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten werden vom Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt. Dort die Paragraphen 64 bis 66. Die Wasserbehörde ist berechtigt, die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten einzuschränken, zu erweitern oder ihm spezielle Sonderaufgaben zum Gewässerschutz zu übertragen. Dies hängt von der jeweiligen Art des Unternehmens und von der Zusammensetzung der eingeleiteten Abwässer ab.

Ein Gewässerschutzbeauftragter hat dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Abwasserbehandlungsverfahren ergriffen werden. Das bedeutet im Klartext, die Klärung zu überwachen und auch neue Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, diese mit der Geschäftsleitung zu besprechen, sowie deren korrekte Umsetzung zu überwachen.

Dem Gewässerschutzbeauftragten obliegt es auch, Lösungen zu entwickeln, was mit den bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffen geschehen soll. Entweder ob diese wieder dem Rohstoff-Kreislauf hinzugefügt werden oder ob sie entsorgt werden. Auch die Art der Entsorgung muss von diesem geklärt werden.

Der Gewässerschutzbeauftragte ist darüber hinaus noch für die Schulung der Mitarbeiter des Betriebes zuständig. Hier besonders im Bezug auf die Menge der insgesamt anfallenden Abwässer und welche Belastungen diese für das Gesamtwassersystem darstellen. In diesem Zusammenhang hat ein Gewässerschutzbeauftragter die Aufgaben aufzuzeigen, wie jeder einzelne Mitarbeiter in einem Unternehmen in seinem Zuständigkeitsbereich dazu beitragen kann, positiven Einfluss auf die Menge und Zusammensetzung der Abwässer zu nehmen. Hierzu gehören auch wieder Controlling-Maßnahmen und gegebenfalls eine Nachschulung der Mitarbeiter.

Ein weiteres Aufgabengebiet für Gewässerschutzbeauftragte ist, die gesetzlichen Vorgaben des WHG und vom Umweltrecht im Allgemeinen umzusetzen. Dazu ist es zwingend notwendig die entsprechenden Aus- und Fortbildungen zu absolvieren. Auch die Benutzung von Fachliteratur und die Teilnahme an Tagungen, um sich mit anderen Gewässerschutzbeauftragten austauschen zu können, wird empfohlen. Dies ist besonders vor dem Hintergrund wichtig, weil sich durch veränderte Gesetzgebungen die Vorgaben der Wasserbehörde jederzeit ändern können.

Es gibt keine rechtsverbindlichen Regelungen in welchen Abständen diese Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Es wird jedoch empfohlen, diese alle drei Jahre vornehmen zu lassen.

Der Gewässerschutzbeauftragte muss einmal im Jahr einen umfassenden, schriftlichen Bericht über die getroffenen Maßnahmen und deren Ergebnisse für die Geschäftsleitung verfassen. Dies ist ebenfalls durch die Wasserbehörde vorgeschrieben. Ein Gewässerschutzbeauftragter sollte am besten direkt der Geschäftsleitung unterstellt sein, allerdings geht diese relativ gehobene Position in einem Unternehmen nur selten mit einer direkten Weisungsbefugnis einher.

Die Tätigkeit eines Gewässerschutzbeauftragten fällt in den Bereich verantwortliche Beratung. Das bedeutet, dass sich das Unternehmen in Punkto Umweltrecht auf den Gewässerschutzbeauftragten zu 100 Prozent verlassen muss. Sollte es aufgrund dieser Berater-Tätigkeit zu Schäden kommen, haftet der Gewässerschutzbeauftragte strafrechtlich und unter gewissen Gegebenheiten auch zivilrechtlich.

Die Aufgaben eines Gewässerschutzbeauftragten sind also äußerst umfangreich und gehen mit einer hohen Verantwortung einher. Aus diesem Grund sollte innerhalb von einem Unternehmen der Gewässerschutz nicht mal eben nebenbei abgehandelt werden.


Bildnachweis: © morguefile.com – justcola

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