KfW Effizienzhaus 40 & 40 Plus: Der Energiesparmeister

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KfW-Effizienzhaus 40 und 40 Plus: mit der alten Bezeichnung des KfW-40 Haus hat das nichts mehr zu tun. Statt des Wärmebedarfs pro m² geht es jetzt um eine erhebliche Einsparung der festgelegten Energiebedarfswerte. Mit der KfW kann man hier richtig sparen und die Umwelt nachhaltig schonen.

Das macht ein KfW-Effizienzhaus 40 aus

Im Gegensatz zu den alten KfW 40 Häusern orientieren sich die Kennziffern heute am Energiebedarf des Effizienzhaus. Grundlage für die Aussagen sind die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich festgelegten Werte für Neubauten.

So finden sich im KfW Effizienzhaus 40 bzw. 40 Plus folgende energetische Maßnahmen:

  • Eine exzellente Dämmung von Dach und Boden
  • 3-fach wärmeschutzverglaste Fenster
  • Wärmebrückenoptimierung beim Bau
  • Heizungsanlagen, die auf erneuerbare Energien beruhen, wie zum Beispiel eine Erdwärmepumpe mit angeschlossenen Solarthermiekollektoren

Ergänzend zu diesen Modernisierungen kommt eine aktualisierte Haustechnik mit technischen Ausstattungsmerkmalen hinzu. Das ist häufig in Form von stromproduzierenden Anlagen auf dem Grundstück der Fall. Solaranlagen mit Batteriespeicher oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zeichnen ebenfalls das Effizienzhaus 40 oder 40 Plus aus.

Im Gegensatz zu den alten KfW 40 Häusern orientieren sich die Kennziffern heute am <strong>Energiebedarf des Effizienzhaus</strong>.  ( Foto: Shutterstock- Kurteev Gennadii )

Im Gegensatz zu den alten KfW 40 Häusern orientieren sich die Kennziffern heute am Energiebedarf des Effizienzhaus. ( Foto: Shutterstock- Kurteev Gennadii )

KfW-Effizienzhaus 55

Um den Standard für ein KfW Effizienzhaus 55 zu erreichen, haben Sie die Möglichkeit einen Förderkredit im KfW Förderprogramm 153 für einen Neubau oder auch die Sanierung eines Bestandsbaus zu beantragen.

Auch hier orientiert sich die Kennziffer an der EnEV für Neubauten, genau wie beim KfW Effizienzhaus 40. Im Fall des Effizienzstandards 55 benötigt das Haus 55% der gesetzlich festgelegten Energiewerte.

Das KfW-55 Effizienzhaus zeichnet sich unter anderem durch folgende Eigenschaften aus:

  • Die Heizungslage arbeitet mit erneuerbarer Energien. Denkbar sind eine Wärmepumpe, eine Holzpellet-Heizung oder eine andere Heizung, die mit Biomasse
  • Die KfW-55 Effizienzhäuser haben eine Solarthermieanlage als Ergänzung auf dem Dach. Das Trinkwasser wird hierüber erwärmt.
  • Fassaden sind mit mindestens 18 cm an den Außenwänden gedämmt das Dach mit 24 cm.
  • Die Fenster sind dreifach verglast und verfügen über Spezialrahmen.

Video: Wie viel Energie bringt ein Plusenergiehaus tatsächlich?

Bestandsbau mit KfW fördern

Auch im Bestandsbau lohnt es sich richtig energetisch aufzurüsten. Zum einen sinken die laufenden Energiekosten im bspw. KfW Effizienzhaus 40 oder 40 Plus umgehend. Zum anderen steigern energetische Maßnahmen den Wer des Gebäudes. Richtlinien zum CO2-Ausstoß werden immer strenger und begründen somit beide Vorteile einer Sanierung.

Die deutsche Bundesregierung versucht mit KfW-Förderprogrammen besonders ihre Klimaziele durchzusetzen. Besonders die Programme 151 und 430 bieten sich hier für den Bestandsbau an. Dabei gibt es die Möglichkeit einen KfW Förderkredit mit günstigen Zinsen und Tilgungszuschuss zu beantragen.

Dieser staffelt sich prozentual nach der erreichten Effizienzhausstufe:

  • Das KfW-Effizienzhaus 55 bekommt 40 % des Kredites (bis zu 48000 € /Wohnung) als Tilgungszuschuss zurück.
  • Das KfW-Effizienzhaus 70 bekommt 35 % des Kredites (bis zu 42000 € /Wohnung) als Tilgungszuschuss zurück.
  • Das KfW-Effizienzhaus 85 bekommt 30 % des Kredites (bis zu 36000 € /Wohnung) als Tilgungszuschuss zurück.
  • Das KfW-Effizienzhaus 100 bekommt 27,5 % des Kredites (bis zu 33000 € /Wohnung) als Tilgungszuschuss zurück.
  • Die KfW-Effizienzhaus 115 und Denkmal bekommen 25 % des Kredites (bis zu 30000 € /Wohnung) als Tilgungszuschuss zurück.

Im Gegensatz zum Förderprogramm 430 kann das Programm 151 nur für Privatpersonen gewährt werden. Ein weiterer Unterschied ist, dass im Programm 430 nur ein Direktzuschuss, kein Tilgungszuschuss möglich ist. Dieser dient der Deckung der Investitionskosten der Sanierungsmaßnahmen. Maximal steht seit 2020 ein Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro zur Verfügung.

  • Das KfW-Effizienzhaus 55 bekommt 40 % der Sanierungskosten (bis zu 48000 € /Wohnung) als Direktzuschuss gefördert.
  • Das KfW-Effizienzhaus 70 bekommt 35 % der Sanierungskosten (bis zu 42000 € /Wohnung) als Direktzuschuss gefördert.
  • Das KfW-Effizienzhaus 85 bekommt 30 % der Sanierungskosten (bis zu 36000 € /Wohnung) als Direktzuschuss gefördert.
  • Das KfW-Effizienzhaus 100 bekommt 27,5 % der Sanierungskosten (bis zu 33000 € /Wohnung) als Direktzuschuss gefördert.
  • Die KfW-Effizienzhaus 115 und Denkmal bekommen 25 % der Sanierungskosten (bis zu 30000 € /Wohnung) als Direktzuschuss gefördert.
Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Anlage, die mit Solarenergie das Trinkwasser erwärmt bringt weitere Einsparungen beim Energiebedarf.  ( Foto: Shutterstock-   zstock_)

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Anlage, die mit Solarenergie das Trinkwasser erwärmt bringt weitere Einsparungen beim Energiebedarf. ( Foto: Shutterstock- zstock_)

KfW-Effizienzhäuser 70 und 85

Einer der am leichtesten zu erreichenden Standards bildet das Effizienzhaus 70 bzw. 85. Aus diesem Grund erfreuen sich die Förderprogramme hierfür besonders großer Beliebtheit. Wenige Maßnahmen reichen schon aus, um diesen Standard zu erfüllen:

  • Austausch der Heizung:
    Wählen Sie eine Gas-Brennwertheizung, die von einer Solarthermieanlage unterstützt wird, dann kommen Sie Ihrem Sanierungsziel ein gutes Stück näher. Bis zu 30 Prozent des gesamten Energiebedarfs einer Immobilie können so gesenkt werden.
  • Dämmung:
    Das Dach sollte mit 20 cm und die Fassade mit 14 cm gedämmt werden, für diesen Effizienzhausstandard.
  • Austausch der Fenster:
    Mindestens eine Doppelverglasung müssen Sie einbauen lassen.
  • Haustechnik:
    Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Anlage, die mit Solarenergie das Trinkwasser erwärmt bringt weitere Einsparungen beim Energiebedarf.

Video: Förderungen 2020: Energetisch bauen und sanieren: So können Sie vom Klimaschutzgesetz profitieren

Mindestanforderung: KfW Effizienzhaus 100 und 115

Wer sich an die Mindestanforderungen an einen Neubau halten möchte, orientier sich an den Standards der KfW Effizienzhäuser 100 und 115. Die Werte der EnEV werden im Effizienzhaus 100 zu 100% erfüllt. Wenige Maßnahmen zur verbesserten Dämmung, neuer Heizung oder Fenster reichen hierbei schon für den Energiestandard aus. Diese sind mit den KfW Effizienzhäusern 40 und 40 Plus allerdings kaum zu vergleichen.

KfW-Förderung auch für ein Denkmal

Für Maßnahmen an einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, gelten häufig strengere Regeln. Die optische Veränderung der Außenfassade und der Fenster wird beispielsweise oft nicht gestattet.

Dennoch liegt hier das größte Energiesparpotential begraben. Die Immobilien sind für einen großen CO2-Ausstoß bekannt und könnten mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen deutlich zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Aus diesem Grund erleichtert es die KfW-Bank hierfür die entsprechenden Förderungen zu erhalten. Vereinfachte Anforderungen können mit einem Spezialisten für Energie und Denkmäler erreicht werden. Er Energieberater kann einen optimalen Sanierungsplan erstellen und bei der Beantragung der Fördergelder helfen. Seine Expertise kann außerdem im KfW-Programm 431 mitgefördert werden.

Einzelmaßnahmen mit KfW Förderung umsetzen

Auch Einzelmaßnahmen können mit einem KfW Förderkredit oder Direktzuschuss gefördert werden. Die Sanierung in Teilbereichen kann bereits eine große Verbesserung der Energiebilanz bedeuten. Die Regelungen für die Zuschüsse sind in den KfW Programmen 152 und 430 verankert.

  • Das Programm 152 stellt Ihnen einen Kredit über maximal 50.000 € Die Förderung erfolgt über einen Tilgungszuschuss von 12,5 % der Kreditsumme. Bis zu 10.000 € können Sie also erhalten.
  • Das Programm 430 arbeitet mit einem Direktzuschuss. Die maximal geförderten Investitionskosten liegen hier bei 50.000 €. Der Direktzuschuss beträgt 20 % davon.
Für Maßnahmen an einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, gelten häufig strengere Regeln.  ( Foto: Shutterstock- brizmaker )

Für Maßnahmen an einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, gelten häufig strengere Regeln. ( Foto: Shutterstock- brizmaker )

KfW Förderung: Die Voraussetzungen

Besonders zu beachten ist die Reihenfolge der Beantragung Ihrer Fördergelder. Allerdings sind natürlich auch die technischen Mindestanforderungen in Ihrer Immobilie grundlegend für die Gewährung von Fördermitteln:

Fenster

Da Fenster einen großen Teil der Fassaden am Gebäude ausmachen, besteht hier auch besonders großes Potential für die Energieeinsparung. Über schlecht gedämmte Fenster geht bis zu 20% der Energie flöten.

Im Sommer dringt durch diese Einrichtungen viel Wärme ein, die heruntergekühlt werden muss. Im Winter bedeuten sie ein Vielfaches an Heizkosten, um die eindringende Kälte zu verdrängen.

Die Lösung können hier dreifachverglaste Fenster sein, die Ihnen viel Energie einsparen. Für das KfW Effizienzhaus 40 und 40 Plus ist das ein klares Kennzeichen.

Für die Förderung durch die KfW-Bank ist dabei wichtig, dass ein Energieexperte Ihre Maßnahmen absegnet und einen Nachweis erstellt. Die Fenster müssen einen bestimmten U-Wert einhalten, damit sie förderfähig sind.

Die U-Wert steht dabei für den Wärmedurchgangskoeffizient und trifft eine Aussage über den Wärmeverlust, der durch die Fenster verursacht wird.

Da Fenster einen großen Teil der Fassaden am Gebäude ausmachen, besteht hier auch besonders großes Potential für die Energieeinsparung. ( Foto: Shutterstock- SpeedKingz )

Da Fenster einen großen Teil der Fassaden am Gebäude ausmachen, besteht hier auch besonders großes Potential für die Energieeinsparung. ( Foto: Shutterstock- SpeedKingz )

Fassadendämmung

Mit einer guten Fassadendämmung im KfW Effizienzhaus 40 oder 40 Plus beispielsweise können Sie erreichen, dass weniger Energie nach außen abgegeben wird. Auch hier kommt es auf den entsprechenden U-Wert der Dämmung an. Am besten lassen sich diese Werte natürlich mithilfe einer entsprechenden Fachfirma einhalten. Die Kosten hierfür sind ebenfalls förderfähig.

Grundsätzlich wird bei der Wärmedämmung der Außenfassade ein Wert von 0,20 angestrebt. Bei Denkmälern weicht dieser ab und liegt nur bei 0,45. Die Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk sollte eine Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,035 W/(m·K) aufweisen.

Video: Kraftkleber zur Anbringung der Fassadendämmung

Durch die gestiegenen Ansprüche an die Dämmmaterialien, und die dadurch wesentlich dicker gewordenen Dämmplatten, nimmt auch das Gewicht pro Quadratmeter der Fassade zu, das getragen werden muss. Wo herkömmliche Mörtel nun versagen, treten moderne Kraftkleber, wie der fischer 320 Kilo Kleber in Erscheinung. Hier in aller Kürze im Innenausbau vorgestellt:

Der fischer 320 Kilo Kleber eignet sich sehr gut für die Fassadendämmung, weil er zugelassen ist für Holz, Spanholz, Beton, Gips, Stein, Polysterol und Schaumstoffe. Ist er einmal ausgehärtet, ist er witterungsbeständig bei Temperaturen zwischen -20°C bis +75°C.

Heizung

Besonders zur Sanierung der aktuellen Heizanlagen ist aufgerufen. Ab 2020 werden einige Heizformen nicht mehr gefördert. Diese betreffen die Programmnummer 152, 430.

Förderung von Einzelmaßnahmen zu:

  • Öl-Brennwertheizungen
  • Gas-Brennwertheizungen
  • Ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Das Maßnahmenpaket Heizung/Lüftung

  • 151, 430: Keine Förderung von Heizungsanlagen, die auf Öl basieren. Diese müssen aus den förderfähigen Kosten herausgerechnet werden. Bei der Bestimmung des KfW-Effizienzhausstandards dürfen sie weiterhin berücksichtigt werden.
  • 167: Keine Förderung mehr für kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl.
  • 153: Keine Förderung mehr für Gebäude mit geplanter Ölheizung.

Den Kredit 167 können Sie wie zuvor mit einem BAFA-Zuschuss kombinieren, den Sie für folgende Heizungsarten erhalten haben:

  • Eine hauseigene Solarthermie-Anlage
  • Eine Biomasse-Anlage, wie eine Pelletheizung oder einen Holzvergaser
  • Den Einbau einer Wärmepumpe
  • Eine Gas-Brennwertheizung, die mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien kombiniert ist.

Wichtig: korrekter Ablauf beim Förderantrag

Wenn Sie sich dafür entschieden haben eine KfW Förderung in Anspruch zu nehmen, muss zwingend die richtige Reihenfolge bei der Antragsstellung und Maßnahmenumsetzung eingehalten werden. Fördergelder werden durch die KfW-Bank nur dann bewilligt, wenn zuerst beantragt und dann umgebaut wird.

Möchten Sie Fördergelder für einen Bestandsbau, der bereits Umbaumaßnahmen erfahren hat, beantragen, gilt es auch hier einiges zu beachten. Im Kaufvertrag der Immobilie müssen alle Maßnahmen mit ihrem individuellen Zweck aufgeführt werden. Diese müssen klar nachvollziehbar sein.

Um diese Dinge ideal gewährleisten zu können, ist es sinnvoll von Anfang an einen Energieberater zu beauftragen. Dieser kann mit seiner Expertise bei allen wichtigen Punkten helfen. Dran denken: die Kosten für den Energieberater können ebenfalls gefördert werden.

Mit der KfW Förderung können klimapolitische Maßnahmen in Angriff genommen und zukunftsträchtige Standards unterstützt werden.  ( Foto: Shutterstock- Studio Harmony )

Mit der KfW Förderung können klimapolitische Maßnahmen in Angriff genommen und zukunftsträchtige Standards unterstützt werden. ( Foto: Shutterstock- Studio Harmony )

Fazit: auf KfW Effizienzhaus 40 aufrüsten

Die Sanierung unter energetischen Gesichtspunkten lohnt sich immer dann, wenn Sie als Immobilienbesitzer oder Bauherr Interesse daran haben die Betriebskosten langfristig zu senken und denn Wert des Gebäudes zu steigern. Mit der KfW Förderung können klimapolitische Maßnahmen in Angriff genommen und zukunftsträchtige Standards unterstützt werden.

Da etwa ein Drittel der CO2-Emission in Deutschland, sowie rund 40 Prozent des gesamten Energiebedarfs auf das Konto des Gebäudesektors gehen, besteht hier einfach Handlungsbedarf. Die langfristige Entwicklung ist absehbar.

Wohnkonzepte, die in Zukunft Standard sein werden, wie das intelligente Smart Home, das für einen geregelten optimierten Energiebedarf sorgen kann, sich schon heute Realität.

Öl-Heizsysteme werden bereits heute nicht mehr gefördert. Verbote im Bestandsbau werden in absehbarer Zeit folgen. Es ist also sinnvoll auf die moderneren Techniken umzusteigen.

Wer klug ist, überlegt sich schon jetzt, welche Standards in 10 Jahren gelten werden und rüstet gleich entsprechend auf. Ein KfW Effizienzhaus 40 oder 40 Plus wird auch dann noch Bestand haben.

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