Neue Regelungen zur Ölheizung: Was Hausbesitzer beachten sollten

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Der Bundeswirtschaftsminister hatte ursprünglich ein Verbot von Ölheizungen ab 2026 vorgeschlagen, doch es scheint, dass die Umsetzung dieser Regelung nicht so radikal ausfallen wird. Die endgültigen Details müssen noch festgelegt werden.

Ölheizung verboten: Was das neue Gebäudeenergiegesetz für Hauseigentümer bedeutet

Die Pläne zur Überwindung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stoßen auf breite Kritik. Insbesondere das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen wird von vielen als zu radikal und unpraktisch empfunden.

Meinungsbild zur Richtigkeit des Heizungsverbots 2024 - Infografik zeigt unterschiedliche Einschätzungen (Foto: Schwarzer.de)

Meinungsbild zur Richtigkeit des Heizungsverbots 2024 – Infografik zeigt unterschiedliche Einschätzungen (Foto: Schwarzer.de)

Kompakte Darstellung des GEG-Konzepts

Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zeigt, dass der Klimaschutz auch im Bereich der Gebäudeheizung nicht ohne Konflikte und Diskussionen vonstatten gehen kann. Denn während die einen die Umstellung auf erneuerbare Energien befürworten, sehen die anderen darin eine unnötige Belastung und Kostenfalle. Es ist daher wichtig, eine breite gesellschaftliche Debatte zu führen und Lösungen zu finden, die von möglichst vielen Menschen akzeptiert werden.

Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?

Die Pläne des Wirtschaftsministers, ab 2024 den Einbau von Gas- und Ölheizungen zu verbieten, wurden von der FDP abgelehnt. Nach Diskussionen und Gesprächen mit verschiedenen Interessengruppen wird das Konzeptpapier nun überarbeitet, um eine Lösung zu finden, die sowohl die Umwelt schützt als auch die Bedürfnisse der Verbraucher berücksichtigt.

Blick auf die Energienutzung: Infografik zeigt Erdgas als vorherrschenden Energieträger in ganz Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Blick auf die Energienutzung: Infografik zeigt Erdgas als vorherrschenden Energieträger in ganz Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Das Gebäudeenergiegesetz soll im Hinblick auf das Verbot von Ölheizungen umgesetzt werden. Dabei sollen unbillige Härtefälle vermieden werden und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Hauseigentümer müssen sich jedoch keine Sorgen machen, da es vorerst kein grundsätzliches Verbot gibt. Es ist jedoch ratsam, sich mit Alternativen vertraut zu machen, da ein Verbot früher oder später kommen wird.

Im Gebäudeenergiegesetz von 2020 wurde bereits ein Verbot für Ölheizungen festgelegt, die seit 30 Jahren in Betrieb sind. Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Für Heizungen nach diesem Datum gilt die 30-Jahre-Regel. Ab 2024 sind Ölheizungen verboten, die im Jahr 1994 installiert und in Betrieb genommen wurden. Diese Regelungen sind im § 72 des Gebäudeenergiegesetzes nachzulesen.

Von der Realität zum Wunsch: Eine Infografik zur Bewertung Ihrer aktuellen Heizung. (Foto: Schwarzer.de)

Von der Realität zum Wunsch: Eine Infografik zur Bewertung Ihrer aktuellen Heizung. (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange kann ich noch mit Öl heizen?

Ab 2024 sollen Ölheizungen in Deutschland verboten werden, während ein allgemeines Verbot von Öl- und Gasheizungen für 2045 geplant ist. Bis dahin bleibt das Heizen mit Öl erlaubt, aber ab 2024 müssen Ölheizungen mit regenerativen Energien kombiniert werden. Diese sollen 65 Prozent der benötigten Heizleistung erbringen, während die Ölheizung für Spitzenlasten im Winter genutzt werden kann.

Trotz des Vorschlags von Wirtschaftsminister Habeck wird es keine Pflicht zum Austausch von Ölheizungen geben. Stattdessen soll ein schrittweiser Übergang zu regenerativen Energien erfolgen, indem alte Ölheizungen nach und nach ersetzt werden.

2026: Neue Heizungen erlaubt

Ursprünglich plante Robert Habeck, das Verbot von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2026 vollständig einzuführen. Jedoch erhielt er in dieser Angelegenheit keinerlei Unterstützung vom Wirtschaftsminister, da dies einer Austauschpflicht gleichgekommen wäre. Deshalb änderte er seine Pläne und schlug vor, dass ab 2024 keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen, die ausschließlich auf fossile Brennstoffe setzen. Um den Neueinbau von Heizungen zu ermöglichen, müssen diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 sind alle Heizungen erlaubt, die bisher auch betrieben werden durften. Allerdings müssen sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden, und der Neueinbau ohne diese umweltfreundlichen Technologien ist nicht mehr möglich.

Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?

Eine vollständige Abschaffung von Ölheizungen ist nicht geplant. Stattdessen werden ab 2024 neue Regeln für den Betrieb von Ölheizungen in Kraft treten, die den Einsatz von erneuerbaren Energien vorschreiben. Bereits vorhandene Ölheizungen, die in Verbindung mit regenerativen Energien betrieben werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

  • Bis Ende 2023: neu installierte und in Betrieb genommene Heizungen
  • Ölheizungen, die ab 2024 installiert und mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung kombiniert werden
  • Ölheizungen, die bisher ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben und nur repariert werden

Die Regelung betrifft nur den Einbau von Ölheizungen. Bereits vorhandene Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Eine Ausnahme besteht nur bei einer Heizungshavarie, die einen kompletten Austausch des Ölkessels erfordert. In diesem Fall darf der neue Kessel nur noch in Verbindung mit einem anderen Heizungssystem als Hybridheizung eingebaut werden.

Die Infografik zeigt, wie eine Hybridheizung arbeitet und erneuerbare Energiequellen mit konventionellen Heiztechnologien verknüpft. (Foto: Schwarzer.de)

Die Infografik zeigt, wie eine Hybridheizung arbeitet und erneuerbare Energiequellen mit konventionellen Heiztechnologien verknüpft. (Foto: Schwarzer.de)

Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?

Mit Blick auf die anstehenden Gesetzesänderungen fragen sich viele Hauseigentümer, ob es sinnvoll ist, ihre alte Ölheizung noch schnell gegen eine neue auszutauschen. Eine neue Ölheizung wäre in diesem Jahr noch legal, ohne dass eine Hybridheizung installiert werden müsste. Dennoch sollten verschiedene Faktoren wie Energieeffizienz und Kosten genau geprüft werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Die Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten ausschließlich für neue Heizungsanlagen. Defekte Ölheizungen können auch in den Jahren 2024 und 2027 repariert werden, ohne dass die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien angewendet werden muss. Hauseigentümer sollten jedoch bei einem geplanten Heizungstausch in naher Zukunft die neuen Regelungen berücksichtigen.

Der Einbau einer neuen Ölheizung ist ein zeitaufwändiger Prozess aufgrund der langen Lieferzeiten einiger der benötigten Materialien, der bis zu zehn oder zwölf Monate dauern kann. Obwohl die neuen Vorschriften des GEG den Beginn der Bauausführung berücksichtigen, müssen diejenigen, die vor 2024 eine neue Ölheizung einbauen lassen möchten, schnell handeln. Es ist jedoch wichtig, die Entscheidung nicht überstürzt zu treffen, da die Zukunft ungewiss ist und weitere Gesetzesänderungen die Investition in eine Ölheizung in Frage stellen könnten.

Verbraucherschützer haben erkannt, dass ältere Menschen oft Schwierigkeiten haben, Kredite von Banken für neue Heizungssysteme zu erhalten. In solchen Fällen kann der Einbau einer herkömmlichen Ölheizung eine gute Option sein, um zu einem erschwinglichen Preis eine zuverlässige Heizung zu erhalten, die mindestens 20 Jahre lang funktioniert und beim Einbau weniger kostet als andere Alternativen wie die Wärmepumpe.

Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?

Im Moment gibt es keine Verpflichtung für Hausbesitzer, ihre Öl- oder Gasheizungen gegen erneuerbare Energien zu tauschen. Wenn eine Ölheizung jedoch älter als 30 Jahre ist, darf sie nicht mehr betrieben werden. Der Bezirksschornsteinfeger überprüft die Einhaltung dieser Vorschrift und setzt eine Frist für den Austausch. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, die auch für Einschränkungen bei Neubauten von Heizungen ab 2024 gelten.

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